Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat kürzlich ihren Tätigkeitsbericht 2014 veröffentlicht. Danach ist die Zahl der Anträge im vergangenen Jahr relativ konstant geblieben und lag wiederum bei knapp 1.000. Auch die Erledigungszahlen blieben auf dem hohen Vorjahresniveau mit der Folge, dass das Jahr 2014 laut Tätigkeitsbericht "zu mehr als 70 % erledigt" ist. Dementsprechend hat sich die Bearbeitungsdauer weiter verkürzt. Sie betrug für Fälle aus 2013 noch durchschnittlich 87 Tage, wohingegen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Akten aus 2014 auf 70 Tage vermindert werden konnte.
Die Anzahl der Schlichtungsvorschläge ist gegenüber dem Vorjahr geringfügig zurückgegangen, ebenso die Anzahl der überhaupt schlichtungsgeeigneten Anträge. Von den insgesamt 991 Anträgen waren nur 474 schlichtungsgeeignet.
Auch der Anteil der erfolgreichen Schlichtungen ist mit insgesamt 188 zurückgegangen. Auf Seiten der Anwaltschaft sei zu spüren gewesen, so der Tätigkeitsbericht, dass die Gründe hierfür vorwiegend im emotionalen Bereich zu suchen sind. Die Anwälte, die sich der Mitwirkung verweigert hätten, seien meist mit ihrer Geduld am Ende gewesen, weil die Mandatsbeziehungen zerrüttet gewesen seien. In gleicher Weise sei auf Seiten der Mandanten solche Verbitterung zu bemerken gewesen.
Was die Aufteilung nach Rechtsgebieten angeht, ist das (allgemeine) Zivilrecht mit 537 Anträgen einsamer Spitzenreiter, gefolgt vom Familienrecht mit 120 Anträgen. Erst mit weitem Abstand folgen das Miet- und WEG-Recht (57), das Arbeits- (53) und das Erbrecht (46). Mit erneut deutlichem Abstand folgen die übrigen Rechtsgebiete.
Überdurchschnittlich erfolgreich seien Schlichtungsbemühungen im Familienrecht, obwohl die Angelegenheiten hier meist komplex sind. Quer durch alle Rechtsgebiete sei zu beobachten, dass Rechtsanwälte bei Ungenauigkeiten in der Gebührenrechnung bereitwillig nachgeben. Manches Einlenken aus Kulanz, so die Schlichter, beruhe allerdings allein auf dem Wunsch, den Fall eines schwierigen Mandanten endlich ad acta zu legen.
Bereits seit 2011 vermittelt die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft unter der ehemaligen Richterin beim EGMR Renate Jaeger bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten bis zu einem Wert von 15.000 EUR. Seit April 2014 ist der frühere Vorsitzende Richter am BVerwG Wolfgang Sailer als weiterer Schlichter bestellt. Er ist als ständiger Vertreter der Schlichterin Renate Jaeger tätig.
[Quelle: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft]