Elektronische Version der ZAP – Die ZAP App ist da
Ab sofort steht allen Abonnenten der ZAP kostenfrei eine hilfreiche und leistungsfähige App im Rahmen der "ZAP Bibliothek" zur Verfügung. Die elektronische Variante der ZAP umfasst – neben dem jeweils aktuellen Heft – den gesamten Inhalt der 26 Fächer, von A wie Allgemeines Zivilrecht bis Z wie Zivilprozessrecht.
Ihr Vorteil: Sie haben die ZAP ab sofort immer dabei und überall im Zugriff. Doch das reine Aufrufen und Lesen der ZAP wäre zu wenig. Der besondere Zusatznutzen der ZAP App: Die Einsortierung nach Rechtsgebieten in die 26 Fächer erledigt die App automatisch für Sie! Das aufwändige Nachsortieren der neuen Beiträge in die Grundwerksordner entfällt und bedeutet damit eine echte Zeitersparnis.
Ihr Wissen: Insgesamt steht Ihnen schon heute eine digitale Bibliothek mit über 7.000 Seiten zur Verfügung. Mit jedem neuen ZAP Heft wächst Ihre Bibliothek weiter. Eine leistungsfähige und intelligente Suchfunktion hilft Ihnen dabei, in der umfangreichen Bibliothek sofort das zu finden, was Sie suchen. Die Möglichkeit, Lesezeichen zu setzen und interessante Textstellen zu markieren, mit eigenen Notizen zu versehen und sogar Bilder, Audio- und Videobotschaften anzuhängen, rundet den Funktionsumfang ab.
Ihre ZAP App: Die App gibt es sowohl für mobile Endgeräte wie Tablets und Smartphones (iOS und Android) als auch für Ihren PC. So lesen Sie die ZAP nicht nur unterwegs, sondern arbeiten auch an Ihrem Kanzlei-Computer mit den Inhalten. Nutzen Sie die ZAP App an bis zu fünf Geräten gleichzeitig und profitieren von der universell einsetzbaren Informationsquelle.
Unser Service: Sie erhalten über die "ZAP Bibliothek" z.B. Gratis-Leseproben von neu erscheinenden Buchtiteln und verschaffen sich regelmäßig und kostenfrei einen Überblick über die aktuelle Literatur des ZAP Verlags. Zum Start der App finden Sie dort beispielsweise umfangreiche Auszüge aus dem Werk "Burhoff/Grün (Hrsg.), Messungen im Straßenverkehr, 3. Auflage 2015".
Benutzerhinweise: Sämtliche Inhalte der ZAP App sind bis August 2015 frei verfügbar und ohne Login-Daten aufrufbar. Danach können nur noch ZAP Abonnenten per Login auf die ZAP App zugreifen, dies ist für ZAP Abonnenten kostenfrei möglich! Ihre persönlichen Login-Daten teilen wir Ihnen rechtzeitig vor August 2015 mit.
Weitere Informationen sowie die Links, die Ihnen den Download der ZAP App für PC, Smartphone und Tablets ermöglichen, finden Sie unter: www.zap-verlag.de/app. Der ZAP Verlag und das Redaktionsteam freuen sich auf Ihren Besuch!
[Quelle: Red.]
Anwalts-Demo gegen Totalüberwachung
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin hat seine Kammermitglieder dazu aufgerufen, sich an einer Demonstration der Initiative "Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung" anlässlich des 2. Jahrestages der Enthüllungen von Edward Snowden zu beteiligen. Die Demo soll am Samstag, den 30. Mai um 14:00 Uhr vor dem Bundeskanzleramt stattfinden – "gerne in Robe", wie dem Aufruf zu entnehmen ist. Die "Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung" wollen auch angesichts der neuen Planungen der Bundesregierung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und der Enthüllungen über den BND ein Zeichen gegen verdachtlose Massenüberwachung setzen.
Als Redner werden erwartet Dr. Burkhard Hirsch (Vizepräsident des Deutschen Bundestages a.D.), Peter Schaar (Bundesdatenschutzbeauftragter a.D.), Hans-Christian Ströbele (MdB) sowie RA Dr. Marcus Mollnau (Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin). Außerdem soll ein persönliches Grußwort von Edward Snowden an die Teilnehmer übermittelt werden.
Vehement gegen die geplante Neueinführung der Vorratsdatenspeicherung hatte sich zuvor auch schon die Bundesrechtsanwaltskammer ausgesprochen. In seinem Aufruf "Hände weg" (vgl. BRAK-Mitt. 2015, S. 57) bezweifelte BRAK-Präsident Axel C. Filges, dass es in der praktischen Umsetzung möglich ist, dem Gesetzesauftrag nachzukommen, die Verbindungsdaten der Berufsgeheimnisträger sicher auszufiltern.
[Quellen: RAK Berlin/BRAK]
Schlichtungsstelle der Anwaltschaft legt Tätigkeitsbericht 2014 vor
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat kürzlich ihren Tätigkeitsbericht 2014 veröffentlicht. Danach ist die Zahl der Anträge im vergangenen Jahr relativ konstant geblieben und lag wiederum bei knapp 1.000. Auch die Erledigungszahlen blieben auf dem hohen Vorjahresniveau mit der Folge, dass das Jahr 2014 laut Tätigkeitsbericht "zu mehr als 70 % erledigt" ist. Dementsprechend hat sich die Bearbeitungsdauer weiter verkürzt. Sie betrug für Fälle aus 2013 noch durchschnittlich 87 Tage, wohingegen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Akten aus 2014 auf 70 Tage vermindert werden konnte.
Die Anzahl der Schlichtungsvorschläge ist gegenüber dem Vorjahr geringfügig zurückgegangen, ebenso die Anzahl der überhaupt schlichtungsgeeigneten Anträge. Von den insgesamt 991 Anträgen waren nur 474 schlichtungsgeeignet.
Auch der Anteil der erfolgreichen Schlichtungen ist mit insgesamt 188 zurückgegangen. Auf Seiten der Anwaltschaft sei zu spüren gewesen, so der Tätigkeitsbericht, dass die Gründe hierfür vorwiegend im emotionalen Bereich zu suchen sind. Die Anwälte, die sich der Mitwirkun...