Am 1.7.1998 ist das Transportrechtsreformgesetz (TRG v. 25.6.1998, BGBl I, S. 1588) in Kraft getreten und hat das vormals zersplitterte und unübersichtlich geregelte deutsche Transportrecht reformiert. Eckpfeiler war dabei die unbeschränkte Kabotage-Freiheit, d.h. jeder in der EU ansässige Transportunternehmer kann seitdem reine nationale Transporte durchführen. Dadurch kommt es aber auch zu einer Verschärfung des Wettbewerbs: Ausländische Beförderungsunternehmen streben auf den deutschen Markt. Die Anzahl von Transporten steigt stetig, so dass Vertragsschlüsse und Schadensereignisse stets an der Tagesordnung sind und Juristen sich täglich mit dieser Thematik auseinandersetzen müssen. Für diesen Kabotage-Verkehr gilt das HGB. Weiteren Einfluss hatten die am 1.1.2002 in Kraft getretenen Gesetze über die Modernisierung des Schuldrechts im Hinblick auf die Verjährung von Ansprüchen ausgewirkt haben. Durch die Neufassung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) ist seit dem 1.1.2003 der Versicherungsautomatismus weggefallen.
Mit dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes gilt seit dem 1.7.1998 für alle Verkehrsträger, gleichgültig ob auf dem Lande, auf der Schiene, auf dem Binnengewässer und in der Luft das einheitliche nationale Transportrecht, welches im vierten Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) ab dem vierten Abschnitt eingegliedert ist. Das Seefrachtrecht ist im fünften Buch des HGB verankert. Weitere Bestimmungen finden sich im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) sowie in den jeweiligen Verbands-Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zu den wichtigsten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zählen:
- Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp),
- Vertragsbedingungen für Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer (VBGL),
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Umzugstransport,
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (AGB/BSK),
- Allgemeine Leistungsbedingungen der Deutschen Bahn AG (ALB DB Cargo),
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Post (Post AGB).
Da nicht selten versicherungsrechtliche Probleme bei der Schadensbearbeitung auftreten, sind ebenfalls die Vorschriften über das Versicherungsvertragsrecht (VVG) zu beachten sowie die einzelnen Bedingungswerke der Verkehrshaftungs- bzw. Transportpolicen.
Hinweis:
Im internationalen Transportrecht gelten für jeden einzelnen Beförderungsvertrag eigene internationale Übereinkommen, z.B. bei Beförderungen im Internationalen Straßengüterverkehr das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im Internationalen Straßengüterverkehr (CMR – Convention relative an Contrat de transport international de marchandises par route).