Kunden von Telekommunikationsunternehmen werden bald bessere Informationen über die Qualität ihrer Internetzugänge erhalten. Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie hat Ende November einer entsprechenden Verordnung der Bundesnetzagentur zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt zugestimmt (vgl. zum Vorhaben BT-Drucks 18/8804).

Die Verordnung schreibt vor, dass die Unternehmen den Kunden vor Vertragsabschluss ein Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen müssen, das die wesentlichen Vertragsbestandteile aufzeigt. In dem Produktinformationsblatt müssen die Anbieter die Vertragslaufzeiten, die minimale, normalerweise zur Verfügung stehende und die maximale Datenübertragungsrate ebenso nennen wie die Rahmenbedingungen zu einer etwaigen Reduzierung der Datenübertragungsrate („Drosselung“). Die Verordnung enthält darüber hinaus noch weitere Verbesserungen für die Kunden. Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag, mit dem Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzneutralität und klare Mindestqualitätsvorgaben für Internetzugangsdienste erreicht werden sollten.

[Quelle: Bundestag]

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