Der Schutz ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland ist absolut unzureichend. Das stellte jetzt das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) anlässlich der Vorstellung seines Dritten Menschenrechtsberichts vor.
Das Menschenrechtsinstitut hat die Situation von Migranten in Deutschland untersucht, die von ihren Arbeitgebern ausgebeutet wurden. Interviews mit Betroffenen aus EU-Ländern und Drittstaaten wie Pakistan, Palästina, Syrien, Argentinien, Ecuador oder Peru machen dem Bericht zufolge deutlich: Viele erhalten weit weniger als den Mindestlohn oder der Lohn wird ihnen gänzlich vorenthalten. Zudem führen Arbeitgeber häufig keine Sozialabgaben ab. Unbezahlte Überstunden sind an der Tagesordnung, oft sind die Beschäftigten mit Drohungen und Gewalt konfrontiert. "Schwere Arbeitsausbeutung ist aktuell ein risikoloses Geschäft. Diese Menschen haben faktisch kaum eine Möglichkeit, ihre Lohnansprüche gerichtlich durchzusetzen", bemängelte die Direktorin des Instituts, Beate Rudolf. Sie befänden sich in einem Teufelskreis: Durch die äußerst prekären Lebensumstände seien sie von Obdachlosigkeit bedroht und gezwungen, immer wieder schlechte Jobs ohne Absicherung anzunehmen.
Fälle von schwerer Arbeitsausbeutung sind aus vielen Branchen, beispielweise der fleischverarbeitenden Industrie, dem Transportwesen oder der häuslichen Pflege bekannt. Fehlende Sprach- und Rechtskenntnisse, Abhängigkeit vom Arbeitgeber, fehlende Beweismittel sowie ein erschwerter Zugang zu Beratung führen zu einer strukturellen Unterlegenheit der Betroffenen gegenüber ihren Arbeitgebern, die derzeit in den arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht behoben werden kann.
Das Menschenrechtsinstitut fordert deshalb ein Gesamtkonzept, um die Unterlegenheit der Betroffenen abzubauen. "Die Diskussion und Entwicklung eines solchen Gesamtkonzepts könnte z.B. die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung vorantreiben", sagte Rudolf. Ziel müsse es sein, die Durchsetzung von Lohnansprüchen für die Betroffenen zu erleichtern. Dazu müsse ein Bündel von Maßnahmen geschnürt werden, z.B. die Verbandsklagemöglichkeiten gegen ausbeuterische Arbeitgeber, stellvertretende Klagen und bessere Möglichkeiten für Betroffene, prozessrelevante Daten von Kontrollbehörden zu bekommen.
Der Menschenrechtsbericht thematisiert außerdem den Zwang in der allgemeinen Psychiatrie für Erwachsene. Maßnahmen wie die Unterbringung in Einrichtungen, zwangsweise Fesselung ans Bett oder Sedierung durch Medikamente seien massive Eingriffe in die körperliche und seelische Unversehrtheit sowie die Selbstbestimmung von Menschen mit psycho-sozialen Behinderungen. Die Grund- und Menschenrechte geböten es, die Anwendung von Zwang in der gesundheitlichen Versorgung zu vermeiden und auf andere Formen der Hilfe und Unterstützung zu setzen, erklärte die Direktorin. Das ganze System der Psychiatrie müsse darauf ausgerichtet sein, ohne Zwang zu arbeiten, um die Selbstbestimmung der Patienten zu wahren.
[Quelle: DIMR]