1 Experten sehen Anwaltsgeheimnis unter Druck
Das Berufsgeheimnis ist zunehmend Angriffen ausgesetzt. Gefahren drohen nicht nur vom Gesetzgeber, sondern auch aus der Anwaltschaft selbst. Zu diesem Ergebnis kamen die geladenen Experten im November vergangenen Jahres auf der Jahrestagung des Kölner Instituts für Anwaltsrecht.
Auf der Jahrestagung feierte das Institut sein 30-jähriges Bestehen und hatte Experten aus Wissenschaft und Praxis eingeladen, um über eine der Kernpflichten aus dem Berufsrecht – die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht – zu diskutieren. Diese sei zurzeit "mehr als in Gefahr", darin waren sich die Teilnehmer einig. Das anwaltliche Berufsgeheimnis habe aktuell "mächtige Gegenspieler", dazu zählten vor allem die Steuerverwaltung und die Geheimdienste. Verwiesen wurde auf die Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz, auf die Planungen zu weiteren Meldepflichten bei Steuergestaltungsmodellen und zum Geschäftsgeheimnisgesetz sowie auch die immer weiter ausgedehnten Befugnisse in den Polizeigesetzen. Überall dort, wo staatliche Eingriffsbefugnisse erweitert würden, stehe das Anwaltsgeheimnis vermehrt unter Druck, so die Einschätzung aus den Kreisen der Experten. Kritisch zu hinterfragen seien zudem die Versicherungsbedingungen bei Managerhaftpflichtversicherungen (sog. D&O-Versicherungen), etwa wenn sie eine Kostenübernahme nur bei detaillierter Erläuterung der Verteidigungstätigkeit vorsähen.
Demgegenüber in der Praxis von eher untergeordneter Bedeutung sahen einige Teilnehmer die Verletzung der Berufspflicht durch den Anwalt oder seine Gehilfen. Allerdings wurde auch darauf verwiesen, dass der Bruch der Schweigepflicht zu den am häufigsten begangenen Verstößen im anwaltlichen Berufsrecht zählt. Die trotzdem nur geringe Zahl an berufsrechtlichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen sei wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass es allen Beteiligten hier an der nötigen Sensibilität fehle. Oft stecke der "Teufel aber auch im Detail"; genannt wurden in diesem Zusammenhang das "Non Legal Outsourcing", freie Mitarbeiter in der Kanzlei, das Feld der interprofessionellen Zusammenarbeit und die Annahme oder Reichweite einer stillschweigenden Befreiung von der Schweigepflicht.
Einig waren sich die Teilnehmer, dass die Anwaltschaft die ständig zunehmenden Einschränkungen des Mandatsgeheimnisses nicht einfach hinnehmen sollte. Appelliert wurde aber auch an alle Berufsträger, die Verschwiegenheitspflicht selbst ernst zu nehmen; nur so könne es gelingen, sie gegen staatliche Eingriffe zu verteidigen.
[Red.]
2 EU-Justizminister wollen leichteren Zugriff auf elektronische Kommunikation
Die Justizminister der EU-Staaten wollen Ermittlern leichteren Zugriff auf die elektronische Kommunikation ihrer Bürger ermöglichen. Das beschlossen sie Anfang Dezember auf Vorschlag der EU-Kommission.
Sie einigten sich insbesondere auf neue Regeln zur Herausgabe elektronischer Beweismittel. So sollen vor allem E-Mails sowie Mitteilungen aus Apps im Verdachtsfall den Behörden schneller verfügbar sein. Dienstanbieter wie etwa die Telekom sollen den Plänen zufolge künftig innerhalb von zehn Tagen auf Auskunftsanträge aus dem EU-Ausland antworten müssen. In Notfällen soll sogar verlangt werden können, Informationen binnen sechs Stunden herauszugegeben. Dies könnte etwa bei Terrorermittlungen oder Kindesentführungen der Fall sein. Zurzeit müssen sich Ermittler in aller Regel noch deutlich länger gedulden, bis sie derartige elektronische Beweismittel aus anderen EU-Staaten bekommen. So beträgt die Frist bei einer "Europäischen Ermittlungsanordnung" nach Auskunft der EU-Kommission im Schnitt 120 Tage und bei einem Rechtshilfeverfahren sogar zehn Monate. Dies sei nicht mehr zeitgemäß: "Da Kriminelle die Techniken des 21. Jahrhunderts nützen, um Verbrechen zu begehen, müssen wir auch den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit geben, sich der Methoden des 21. Jahrhunderts zu bedienen", so EU-Justizkommissarin Jourová.
Deutschland hat im Ministerrat allerdings gegen diese Pläne gestimmt. Justizministerin Katarina Barley sagte hierzu, sie teile das Ziel, die Verfahren zu beschleunigen. Deutschland sei allerdings nicht einverstanden mit dem Weg, der jetzt beschritten werden solle. Als konkreter Kritikpunkt gilt z.B. der Umstand, dass künftig auch polnische oder ungarische Ermittler ohne Einverständnis der deutschen Behörden bei der Telekom Informationen abfragen könnten.
[Red.]
3 Auch Richter wollen Änderungen bei der notwendigen Verteidigung
Auch der Deutsche Richterbund (DRB) unterstützt den Gesetzentwurf zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung in weiten Teilen. Wie schon der Deutsche Anwaltverein (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 24/2018, S. 1267) begrüßt es die Richtervertretung, dass es bei den bewährten Instrumenten der Pflichtverteidigung und der Bestellung eines Rechtsbeistands bleiben soll.
Allerdings sieht auch der DRB Änderungsbedarf an einigen Stellen, teilweise aber an ganz anderen als die Rechtsanwälte. Insbesondere stören sich die Richter an der geplanten Ausweitung der notwendigen Verteidigung auf das Stadium der Ermittlungen. Die mit dem Gesetzentwurf in Verbindung mit § 141 Abs. 1, Abs. 2 StPO-Entwurf verbundene a...