Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat kürzlich seine Forderung bekräftigt, die Rechtsmittel im Asylprozess an das allgemeine Verwaltungsprozessrecht anzugleichen. In einer Initiativstellungnahme und einer begleitenden Pressemitteilung legte er dar, dies führe zu einem effektiveren Rechtsschutz im Asylverfahren sowie zu einer Vereinheitlichung der zurzeit zersplitterten Rechtsprechung und damit letztlich auch zu einer Beschleunigung des Asylprozesses. Der DAV lehnt derzeitige überlegungen, dem BVerwG mehr Kompetenzen zuzuweisen, ab. Er hält es vielmehr für notwendig, Entlastungs- und Beschleunigungspotenziale des geltenden Verfahrensrechts besser zu nutzen.
Bereits der Koalitionsvertrag der derzeitigen „Ampel-Koalition” enthält die Ankündigung, schnellere Entscheidungen in Asylprozessen sowie eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung anzustreben. Dies nimmt der DAV jetzt zum Anlass, zu betonen, dass nur eine Angleichung der Rechtsmittel im Asylprozess an das allgemeine Verwaltungsprozessrecht zu einem effektiveren Rechtsschutz führen und die Vereinheitlichung der zurzeit zersplitterten Rechtsprechung ermögliche. Hingegen kritisiert der Verein überlegungen, dem Bundesverwaltungsgericht eine Kompetenz zur herkunftslandbezogenen Tatsachenfeststellung und -bewertung zuzuweisen. Für eine Beschleunigung des Asylprozesses und den effektiven Rechtsschutz wäre dies sogar kontraproduktiv, meint der DAV: „Bei den Hauptherkunftsländern herrscht vielfach eine schwankende Sicherheitslage, auf die dynamisch reagiert werden muss. Sogenannte Leitentscheidungen mit Bindungswirkung führen dann gerade nicht zu einer nachhaltigen Klärung”, erläuterte RA Berthold Münch vom DAV-Ausschuss Migrationsrecht. „Eine Fixierung durch Leitentscheidungen bedeutet dann eine Verlängerung der Asylverfahren.” Schließlich müsse weiterhin darüber gestritten werden, ob eine änderung im Herkunftsland die Bindungswirkung aufhebt oder gerade bestätigt.
Für das derzeit angekündigte – und andere künftige – Gesetzgebungsverfahren müsse zudem sichergestellt werden, dass fachkundigen zivilgesellschaftlichen Institutionen genügend Zeit zu Stellungnahmen bleibt. Die Praxis früherer Regierungen, Stellungnahmen innerhalb weniger Tage oder gar weniger Stunden anzufordern, sei mit einem seriösen Gesetzgebungsverfahren nicht zu vereinbaren, kritisierte Münch. Dies dürfe nicht fortgeführt werden. Er verwies hierzu auf den Koalitionsvertrag, wo sich genau dieser Punkt auch unter dem Stichwort „gute Gesetzgebung” wiederfindet.
[Quelle: DAV]