Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein Digitalgesetz im Gesundheitswesen wird von Experten im Grundsatz begrüßt. Jedoch werden einzelne Regelungen kritisch hinterfragt, vor allem die aus Sicht einiger Gesundheitsexperten zu kleinteiligen Vorgaben und zu kurzen Umsetzungsfristen. Dies ergab eine Sachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags Mitte November. Mit dem Digitalgesetz (DigiG) soll die Digitalisierung im Gesundheitsbereich über die Einführung verbindlicher Standards beschleunigt werden. So wird Anfang 2025 die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet; hierbei wird insb. auf das sog. Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt. Schon 2024 soll das elektronische Rezept (E-Rezept) verbindlich werden.
Nach Ansicht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung ist die Opt-Out-Regelung notwendig, um die ePA als zentrale Datendrehscheibe zu etablieren, die Autonomie der Patienten zu stärken und den Akteuren notwendige Informationen alltagsnah zur Verfügung zu stellen. Allerdings sei die Frist zur Bereitstellung der ePA zu kurz. Die Einführung eines unreifen ePA-Produkts würde zu einer mangelhaften Akzeptanz führen. Die Frist sollte daher auf den 1.7.2025 festgesetzt werden.
Auch die Bundesärztekammer begrüßte die Opt-Out-Regelung bei der ePA, kritisierte aber die Zugriffsverwaltung, die an manchen Stellen zu kleinteilig gestaltet sei. Der Gesetzentwurf sehe überdies Fristen vor, die überwiegend als unrealistisch einzuschätzen seien.
Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) kann die ePA der Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung große Impulse geben. Daher unterstütze der Verband ausnahmsweise das Opt-Out-Verfahren. Erfolgsfaktor des Prinzips sei insb. das Vertrauen der Versicherten. Ein Widerspruch gegen die ePA müsse einfach, selbsterklärend und barrierefrei möglich sein. Versicherte, die der ePA widersprechen, müssten vor Diskriminierung im Versorgungsalltag geschützt werden.
Mehrere Sachverständige gingen in der Anhörung auf die Art der Befüllung der ePA ein und wiesen auf die Bedeutung strukturierter Daten hin; unstrukturierte Daten seien am Ende für die Ärzte nicht hilfreich. Einer der Experten warnte, es wäre unverantwortlich, Daten aus der ePA löschen zu dürfen. Die unvollständige Akte wäre für Ärzte dann keine zuverlässige Grundlage mehr; das gelte auch für die Ausblendung von Daten. Er schlug stattdessen die Möglichkeit einer „Verschattung” von Informationen vor, wenn der Versicherte dies wolle. Zudem forderte er eine Aufklärungskampagne über die Risiken der Nichtnutzung der ePA.
[Quelle: Bundestag]