Die Bundesregierung möchte das Verhältnis von öffentlicher Verwaltung und Bürgern merklich verbessern. Dazu führt sie derzeit eine Erhebung durch, die federführend beim Statistischen Bundesamt (StBA) liegt. Befragt werden die Bürger und Unternehmen dazu, wie sie die Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern wahrnehmen.
Dieser etwa in Frankreich bereits seit Jahren verfolgte Ansatz stelle, so die Bundesregierung, die Sicht der Menschen in den Mittelpunkt. Er solle gewährleisten, dass sich die Bundesregierung bei ihren künftigen Maßnahmen mit den Aspekten befasse, die aus Sicht von Bürgern und Unternehmen am dringlichsten seien.
Für die Untersuchung fasst das StBA Kontakte mit Behörden anhand besonderer Ereignisse im privaten oder wirtschaftlichen Lebenslauf zusammen. Insgesamt werden 20 "bedeutsame Ereignisse" von Bürgern sowie zehn "Anlässe" bei Unternehmen beleuchtet. Beispiele für solche "bedeutsamen Ereignisse" sind die Geburt eines Kindes, Arbeitslosigkeit oder der Tod einer nahestehenden Person. Für die Unternehmen sind die Gründung oder die Insolvenz Beispiele für Anlässe, die untersucht werden.
Für diese ausgewählten Ereignisse erstellte das StBA Übersichten der notwendigen Behördengänge. Diese zeigen, mit welchen Behörden Personen in Kontakt treten, wenn eines der untersuchten Ereignisse eintritt. Diese Übersichten wurden gemeinsam mit Personen erarbeitet, die erst vor kurzem vom jeweiligen Ereignis betroffen waren. Auf dieser Grundlage entschied das StBA für jedes Ereignis, welche Behörden im Schwerpunkt der Hauptbefragung stehen sollen. Bei der Hochzeit bzw. Eintragung einer Lebenspartnerschaft handelt es sich beispielsweise um das Standesamt.
Insgesamt 7.125 Bürgerinnen und Bürger befragt das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest seit Januar 2015 zu ihrer Zufriedenheit mit diesen ausgewählten Behörden. Im Laufe dieses Frühjahrs werden ebenso 1.625 Unternehmen zu ihren Erfahrungen befragt. Die Befragten werden dabei gebeten, ihre Zufriedenheit entlang bestimmter Gesichtspunkte wie der Verständlichkeit des Rechts, den Möglichkeiten der digitalen Verwaltung oder auch Wegen und Öffnungszeiten anzugeben. Das StBA wird die Ergebnisse im Sommer 2015 zur Verfügung stellen. Mit Hilfe dieser Informationen wird die Bundesregierung im Anschluss Verbesserungsmaßnahmen erarbeiten, die "spürbar" bei den Betroffenen ankommen sollen.
[Quelle: Bundesregierung]