(EuGH, Urt. v. 10.5.2017 – C-133/15) • Ein Drittstaatsangehöriger kann als Elternteil eines minderjährigen Kindes, das die Unionsbürgerschaft besitzt, in der EU gem. Art. 20 AEUV ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht geltend machen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass zwischen ihm und dem Kind ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, so dass letztlich auch das Kind zum Verlassen des EU-Gebiets gezwungen wäre, wenn dem Antragsteller das Aufenthaltsrecht versagt würde.

ZAP EN-Nr. 395/2017

ZAP F. 1, S. 618–618

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