1 Plädoyer für eine Stärkung des Rechtsstaats
Auf dem 69. Deutschen Anwaltstag, der vom 6. bis 8. Juni in Mannheim stattfand, plädierten Anwälte für eine Stärkung und Sicherung des Rechtsstaats. Die Mitgliederversammlung des die Veranstaltung ausrichtenden Deutschen Anwaltvereins (DAV) forderte insbesondere ein klares Bekenntnis der Politik zum selbstbewussten und liberalen Rechtsstaat anstatt einer Diffamierung seiner Akteure. Unter anderem mit Blick auf die jüngste Kritik von Politikern an der Tätigkeit von Rechtsanwälten (s. auch ZAP Anwaltsmagazin 11/2018, S. 533) bekräftigte die Versammlung die Stellung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im demokratischen Rechtsstaat. Es sei Aufgabe und Selbstverständnis der Anwaltschaft, den Zugang aller zum Recht zu gewährleisten und es gehöre zu den Grundfesten unserer Verfassung, dass jeder Mensch das Recht habe, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
In der Resolution heißt es wörtlich: "Wir fordern eine klare Positionierung der Politik zugunsten des Rechtsstaats, seiner Institutionen und der rechtsstaatlichen Verfahren. Wir betrachten es mit Sorge, wenn in Äußerungen von Politikern der Rechtsstaat zur Disposition gestellt wird. Zu den Grundfesten unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates gehört es, dass jeder das Recht hat, verfahrensrechtlich gesicherte Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies ist kein Missbrauch, sondern die Ausübung eines Grundrechts. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte garantieren den Zugang zum Recht. Der Begrenzung der Verfahrensrechte, etwa der Aushöhlung des Verschwiegenheitsrechts, treten wir entgegen. Wir fordern, dass die in der Politik Handelnden sich zum selbstbewussten und liberalen Rechtsstaat bekennen und dessen Akteure nicht diffamieren."
"Damit setzt die Anwaltschaft ein starkes Zeichen", so DAV-Präsident Ulrich Schellenberg. Es gelte, den freiheitlichen Rechtsstaat zu stärken. "Es obliegt nicht der Politik, den Rechtsstaat zu definieren oder gar einzuschränken", so Schellenberg weiter.
[Quelle: DAV]
2 BRAK wählt neuen Präsidenten
Der bisherige Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), RA Dr. Ulrich Wessels ist Ende Mai in einer außerordentlichen Sitzung der Kammerpräsidenten mit deutlicher Mehrheit zum nächsten Präsidenten der BRAK gewählt worden. Er folgt auf Ekkehart Schäfer, der angekündigt hat, sein Amt nach dreijähriger Amtszeit auf ärztlichen Rat hin im September niederzulegen. "Ich freue mich sehr über meinen kompetenten Nachfolger, der sich, wie bisher schon als Vizepräsident, mit vollem Engagement den Belangen der Anwaltschaft widmen wird", so Schäfer. "Ich übergebe im September das Steuer in zuverlässige Hände, was mir die Aufgabe meines Amtes sehr erleichtert".
Mit Wessels, der Partner einer mittelständischen Sozietät in Münster/Westf. ist, übernimmt ein erfahrener Mann aus dem Kammerwesen die Führung der BRAK. Bereits seit 1994 gehört er dem Vorstand der Kammer Hamm an und wurde im Januar 2001 als Schatzmeister in das dortige Präsidium gewählt. Seit November 2012 bekleidet er das Präsidentenamt der Regionalkammer. Im September 2015 wurde er als Vizepräsident in das Präsidium der BRAK gewählt. Dort ist er zuständig für die Bereiche Anwaltsnotare, BORA und BRAO, das Deutsche Anwaltsinstitut, Familien- und Erbrecht, Verwaltungsrecht und Rechtsdienstleistungsgesetz. Als für das Berufsrecht zuständiger Vizepräsident engagiert er sich auf nationaler Ebene insbesondere im BRAO-Ausschuss und beteiligte sich intensiv am Reformvorschlag der BRAK zum anwaltlichen Gesellschaftsrecht (vgl. dazu auch ZAP Anwaltsmagazin 11/2018, S. 532) und in der Arbeitsgemeinschaft Fremdkapital. Im internationalen Bereich ist Wessels zuständig für den Rechtsstaatsdialog mit Mittel- und Osteuropa sowie den Freundschaftsaustausch mit der Israel Bar Association.
Wessels selbst freut sich auf die neuen Aufgaben: "Ich danke den Präsidentinnen und Präsidenten für das in mich gesetzte Vertrauen. Das Präsidium und ich werden weiterhin engagiert die Interessen der Anwaltschaft vertreten. Wir haben als BRAK bereits nach der Regierungsbildung zahlreiche Forderungen erhoben, die wir aufrechterhalten und weiterverfolgen. Wir werden uns weiter nachhaltig für einen eigenen Datenschutzbeauftragten für die Anwaltschaft einsetzen und gegen die Aushöhlung des Mandatsgeheimnisses, z.B. durch Meldepflichten bei Steuergestaltungsmodellen, zur Wehr setzen. Die von Präsident Schäfer begonnene Arbeit werden wir fortführen."
[Quelle: BRAK]
3 EU-Justizbarometer 2018 mit guten Werten für Deutschland
Die Europäische Kommission hat Ende Mai das sechste EU-Justizbarometer veröffentlicht. Es gibt regelmäßig einen vergleichenden Überblick über die Effizienz, Qualität und von der Öffentlichkeit wahrgenommene Unabhängigkeit der Justizsysteme der EU-Mitgliedstaaten.
Besonderes Gewicht legt die diesjährige Ausgabe auf die Unabhängigkeit der Justiz, da sie für die Beurteilung der Rechtsstaatlichkeit ausschlaggebend ist. "Die sechste Ausgabe des EU-Justizbarometers erscheint zu einem Zeitpunkt, an dem der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit ein besonders hoher Stellenwert i...