Die Zukunft der Anwaltschaft ist weiblich. Zu diesem Fazit muss man kommen, wenn man sich die jüngsten Zahlen vor Augen hält, die u.a. das Soldan Institut auf dem diesjährigen Deutschen Anwaltstag im Mai präsentiert hat. Anwältinnen machen demnach zwar lediglich rund 35 % der derzeitigen Anwaltschaft aus. Allerdings ist bereits seit einiger Zeit ein eindeutiger Trend sichtbar: Die Frauen holen auf. 2017 wurden sogar erstmals mit 52 % mehr Frauen als Männer zur Anwaltschaft zugelassen. Der Kammerbezirk Thüringen vermeldete sogar einen Anteil der Frauen von 63,3 % an den Neuzulassungen. Dieser Trend dürfte sich in Zukunft fortsetzen.
Die Untersuchungen zeigen aber auch, dass die Frauen nicht nur bei den Zulassungen, sondern auch bei den Einkünften noch Aufholbedarf haben: Sie verdienen teils erheblich weniger als ihre männlichen Kollegen, und zwar unabhängig davon, ob sie als selbstständige oder angestellte Anwältin oder als Syndikusanwältin arbeiten. So weist etwa der aktuelle STAR-Bericht (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 9/2019, S. 425) aus, dass angestellte Anwältinnen mit durchschnittlich 54.000 EUR Jahresgehalt deutlich weniger bekommen als männliche Anwälte (74.000 EUR). Auch als Syndikusanwältinnen haben sie mit durchschnittlich 67.000 EUR rund ein Drittel weniger Einkommen als ihre Kollegen (103.000 EUR).
Bei den selbstständigen Anwältinnen sieht es dem STAR-Bericht zufolge kaum besser aus: Bei einem Umsatz von 142.000 EUR bleibt ihnen ein Jahresüberschuss von rund 65.000 EUR, bei ihren männlichen Pendants liegen die Werte dagegen bei 195.000 EUR bzw. 104.000 EUR (alle Werte beziehen sich auf Vollzeit-Arbeit). Vielleicht spielt hierbei aber auch die Bescheidenheit der Anwältinnen eine gewisse Rolle: Die Untersuchungen zeigen nämlich, dass Frauen etwa ihre Stundensätze bei den Zeithonoraren viel vorsichtiger ansetzen als ihre männlichen Kollegen. So lag der Regelstundensatz männlicher Kollegen im Jahr 2018 bei 195 EUR, wohingegen Kolleginnen durchschnittlich nur 176 EUR berechnet haben.
[Red.]