1 Neuregelungen im Juni
In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen u.a. die Genehmigungsverfahren beim Ausbau von Energieleitungen und die Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten. Im Einzelnen:
- Genehmigungsverfahren bei Stromnetzen
Bereits am 17.5.2019 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus in Kraft getreten. Es sieht insbesondere vor, die erforderlichen Genehmigungsverfahren bei dem für den Transport von Strom aus erneuerbaren Energien notwendigen Netzausbau zu vereinfachen. Betroffen sind vor allem die geplanten "Stromautobahnen" von Nord nach Süd.
- Schnellere Arzttermine für Krankenversicherte
Künftig sollen Kassenpatienten schneller einen Arzttermin bekommen. Zu diesem Zweck wird u.a. mit dem neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz die Sprechstundenzeit von Ärztinnen und Ärzten von 20 auf mindestens 25 Stunden pro Woche erhöht. Zudem soll die Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen verbessert werden. Die Neuregelung ist bereits am 11. Mai in Kraft getreten.
- Neues Register in der Sicherheitsbranche
Seit dem 1. Juni gibt es ein neues Register in der Sicherheitsbranche. Daten von Bewachungsunternehmen und deren Personal werden in einem zentralen, elektronischen Register gespeichert, über das Abfragen zu Personen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben bei den Verfassungsschutzbehörden laufen. Hierzu zählen beispielsweise auch Wachpersonen in Flüchtlingsunterkünften. Die Abfragen sind für die Prüfung der Zuverlässigkeit dieser Personen vorgeschrieben. Das neue Register enthält zudem Informationen zu den Qualifikationen der Sicherheitsbediensteten. Geführt wird das Register vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
- Teilzeit für Freiwilligendienste
Bereits am 11. Mai in Kraft getreten ist eine Neuregelung, derzufolge auch Freiwillige unter 27 Jahren einen Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlich leisten können, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Bislang konnten nur über 27-Jährige einen Freiwilligendienst in Teilzeit absolvieren. Die Änderung soll vor allem jüngeren Interessierten helfen, die etwa für eigene Kinder oder Angehörige sorgen müssen oder gesundheitlich eingeschränkt sind.
[Quelle: Bundesregierung]
2 EU-Vorstoß zum Thema Rechtsstaatlichkeit
Die EU-Kommission hat angekündigt, sich ab Juni 2019 dem Thema Rechtsstaatlichkeit – einem der Grundwerte der EU – verstärkt zu widmen. Hintergrund sind die Erfahrungen der vergangenen Jahre zu diesem Thema mit einigen Mitgliedstaaten wie etwa Polen und Ungarn, die – so die Begründung – deutlich gezeigt hätten, dass die Fähigkeit der EU, auf ernsthafte Herausforderungen an die Rechtsstaatlichkeit zu reagieren, verbessert werden müsse.
Beispielsweise hätten die Erfahrungen, die bei den laufenden Verfahren gegen einige Staaten gesammelt worden seien, gezeigt, dass es erforderlich sei, weitere Überlegungen zu der Frage anzustellen, wie diese Verfahren am besten auf wirksame Weise durchgeführt werden könnten. Zudem seien, da es vielfältige Herausforderungen an die Rechtsstaatlichkeit gebe, auch vielfältige Lösungen auf EU-Ebene erforderlich.
In einer Mitteilung zeigte die Kommission Anfang April konkrete Schritte auf, die sie unternehmen will. So sollen die Erfahrungen der vergangenen Jahre näher beleuchtet werden und eine breite Debatte über die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Gang gebracht werden. Insbesondere soll auch das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Bedeutung des Rechtsstaats geschärft, sowie auch die Zusammenarbeit unterschiedlicher EU-Institutionen verstärkt werden.
Wenn der Rechtsstaat nicht in sämtlichen Mitgliedstaaten angemessen geschützt werde, so die Begründung der EU-Kommission, beschädige dies eine der Grundvoraussetzungen in der Union für Solidarität, Kohäsion und das für die gegenseitige Anerkennung einzelstaatlicher Beschlüsse notwendige Vertrauen sowie den Binnenmarkt insgesamt.
[Quelle: EU-Kommission]
3 Richter plädieren für neue Justizstruktur
Der Deutsche Richterbund (DRB) und die Neue Richtervereinigung (NRV) haben sich dafür ausgesprochen, die Justizstrukturen in Deutschland zu ändern. Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) müsse reformiert werden. Anlass des Vorstoßes beider Vereinigungen ist das jüngste Urteil des EuGH, demzufolge die deutschen Staatsanwaltschaften künftig keine Befugnis mehr haben sollen, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen (EuGH, Urt. v. 27.5.2019 – C-508/18, C-82/19 PPU, C-509/18; vgl. dazu ZAP EN-Nr. 381/2019, in diesem Heft).
Die Straßburger Richter hatten darin festgestellt, dass die deutschen Staatsanwälte keine "Justizbehörden" im Sinne des EU-Rechts sind. Zwar sei der Begriff nicht auf Gerichte beschränkt; wegen der Weisungsbefugnisse der zuständigen Bundes- und Landesjustizminister fehle den Staatsanwaltschaften aber die notwendige Unabhängigkeit von der Exekutive. Eine deutsche Staatsanwaltschaft müsse immer damit rechnen, im Rahmen des Erlasses einer Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls mittelbar oder unmittelbar Anordnungen oder Einzelweisun...