Strebt der Arbeitgeber an, dass seine Arbeitnehmer ihre Arbeitspflichten in einem festzulegenden Umfang von zu Hause aus erbringen sollen, muss er dies mit ihnen entweder individualvertraglich ergänzend oder abändernd zum Arbeitsvertrag vereinbaren. Gegebenenfalls kann sich dabei aus § 241 Abs. 2 BGB mit Blick auf die Pflicht zur wechselseitigen Rücksichtnahme eine Vertragsanpassungspflicht ergeben (vgl. Picker a.a.O., 4, 14 f. m.w.N.; Isenhardt a.a.O., 1499). Oder der Arbeitgeber geht zusammen mit den Betriebspartnern den Weg über eine kollektivrechtliche Vereinbarung in Form einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags (vgl. Müller a.a.O., 45, 46). Insbesondere folgende Punkte sind üblicher- und zweckmäßigerweise in einer Homeoffice-Vereinbarung zu regeln:

Checkliste:

  • Anzahl und Lage der Homeoffice-Tage, ggf. jährliche Höchstgrenze,
  • Kernzeit im Homeoffice, während der die Erreichbarkeit durch den Arbeitnehmer sicherzustellen ist,
  • Mindestanwesenheitszeiten bzw. Präsenztage im Büro,
  • Absprache und Abstimmung mit dem Vorgesetzten, Austausch mit Kollegen,
  • pflegliche, sicherheitsorientierte Nutzung der betrieblich zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel,
  • Verbot der Privatnutzung oder Nutzung durch unbefugte Dritte,
  • Verbot der Nutzung von privaten Arbeitsmitteln (kein BYOD),
  • lückenlose, ordnungsgemäße Dokumentation der Arbeitszeit zur Sicherstellung u.a. der täglichen Pausen und Höchstarbeitszeit sowie der täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten,
  • Anforderungen an die häusliche Arbeitsstätte, d.h. räumliche und technische Voraussetzungen des Arbeitsplatzes zu Hause,
  • Regelungen zur Wahrung des Datenschutzes und zum sicheren, vertraulichen Umgang mit Dokumenten und Daten,
  • Vereinbarungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) und vertraulichen Angelegenheiten, sofern noch nicht ausreichend im Arbeitsvertrag geregelt,
  • Verhalten und Reaktion bei Störfällen,
  • Regelungen zum Arbeitsschutz und zur Haftung bei Unfällen,
  • Beurteilung der im Rahmen "mobiler" Arbeit auftretenden physischen und psychischen Gefährdungen (Gefährdungsbeurteilung),
  • Unterweisung der Arbeitnehmer im Hinblick auf erforderliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen,
  • Unfallversicherungsschutz,
  • Zugangsrecht zur häuslichen Arbeitsstätte bzw. zum Homeoffice des Arbeitnehmers mit Ankündigungsfrist,
  • Regelungen zur Verlegung der häuslichen Arbeitsstätte bzw. des Homeoffice,
  • Beendigungstatbestände und Möglichkeiten des arbeitgeberseitigen Widerrufs der Vereinbarung (hierzu Bertram/Walk/Falder a.a.O., S. 41 zum "mobilen" Arbeiten unter Beachtung einer angemessenen Ankündigungsfrist).

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