Der Bundestag hat am 18. Juni in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Verbesserung von Familienleistungen (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 9/2015, S. 454) verabschiedet. Mit dem Vorhaben sollen – teilweise rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres – u.a. das Kindergeld, der Kinderzuschlag und der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angehoben werden.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

  • Der Kinderzuschlag wird um einen Betrag von 20 EUR auf 160 EUR monatlich ab dem 1.7.2016 angehoben.
  • Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt für 2015 von 4.368 EUR auf 4.512 EUR und für 2016 von 4.512 EUR auf 4.608 EUR.
  • Das Kindergeld steigt 2015 um 4 EUR monatlich und 2016 um zwei weitere Euro monatlich. Das monatliche Kindergeld beträgt somit ab 2015 für das erste und zweite Kind jeweils 188 EUR, für das dritte Kind 194 EUR und für jedes weitere Kind jeweils 219 EUR. Ab 2016 beträgt das monatliche Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 190 EUR, für das dritte Kind 196 EUR und für jedes weitere Kind jeweils 221 EUR.
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird rückwirkend zum 1.1.2015 von 1.308 EUR auf 1.908 EUR jährlich erhöht. Zudem wird eine Staffelung ab dem zweiten Kind mit zusätzlich 240 EUR pro weiterem Kind neu eingeführt.
  • Der steuerliche Grundfreibetrag wird für das Jahr 2015 von 8.354 EUR auf 8.472 EUR erhöht. Eine weitere Erhöhung erfolgt 2016 von 8.472 EUR auf 8.652 EUR.
  • Auch der Unterhaltsvorschuss wird mit dem geplanten Gesetz angehoben. Ab der Verkündung des Gesetzes in diesem Jahr erhöhen sich die monatlichen Sätze für Kinder von bis zu fünf Jahren von 133 auf 144 EUR und für Kinder von sechs bis elf Jahren von 180 auf 192 EUR. Ab 2016 erhöhen sich die Sätze für Kinder von bis zu fünf Jahren auf 145 EUR und für Kinder von sechs bis elf Jahren auf 194 EUR.

Das Gesetzespaket bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

[Quelle: BMFSFJ]

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