Der Anwalt ist kein Steuerberater; die anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung umfasst also nicht die Pflicht zu einer umfassenden steuerlichen Beratung. Dennoch kann es angezeigt sein, den Mandanten auf einige steuerliche Gesichtspunkte hinzuweisen, die von erheblicher Bedeutung sind.

Die Trennung hat noch keine sofortige Auswirkung auf die Änderung der Steuerklasse. Erst ab dem 1. Januar des auf die Trennung folgenden Jahres kommt Steuerklasse I statt Steuerklasse III zur Anwendung (bzw. die Grundtabelle statt der Splittingtabelle).

 

Praxishinweise:

  • Die Folge ist eine höhere Steuerbelastung, die sich über den Unterhalt auf alle Familienmitglieder niederschlägt. Daher sind Trennungen kurz vor dem Jahreswechsel – finanziell betrachtet – nicht ratsam, da damit für ein Jahr erhebliche Mindereinnahmen in Kauf genommen werden!
  • Der beratende Anwalt sollte auf die zum nächsten Jahreswechsel eintretende Steuermehrbelastung hinweisen, damit die Beteiligten sich darauf möglichst langfristig einstellen können.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?