Der Bundesrat hat Anfang Juni mehrere große Gesetzespakete der Bundesregierung gebilligt und damit den Weg frei gemacht für eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehung, Maßnahmen gegen Steuerbetrug und Steuerumgehung sowie ausländerrechtliche Neuregelungen. Zu den wichtigsten Vorhaben zählen:
- Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Mit seiner Zustimmung zur Abschaffung des bislang geltenden Länderfinanzausgleichs und umfangreichen Grundgesetzänderungen hat der Bundesrat eines der größten Reformprojekte dieser Legislaturperiode zum Abschluss gebracht. Künftig ist der Bund dafür verantwortlich, einheitliche Lebensverhältnisse in den Ländern sicherzustellen. Die Angleichung der Finanzkraft der Länder soll über Ab- und Zuschläge bei der Umsatzsteuerverteilung erfolgen, wobei die unterschiedliche Steuerkraft der Länder stärker berücksichtigt wird als bislang. Ab 2020 stellt der Bund den Ländern jährlich 9,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Dem Saarland und dem Land Bremen können zudem weitere 400 Millionen Euro als Sanierungshilfen gewährt werden.
- Steuerbetrug und Steuerumgehung
Der Steuerbetrug über Briefkastenfirmen soll künftig gezielter bekämpft werden. Damit soll die Konsequenz aus den Ende letzten Jahres bekannt gewordenen "Panama Papers" gezogen werden. Steuerpflichtige müssen künftig Beziehungen zu Gesellschaften im Nicht-EU-Ausland anzeigen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch die Finanzinstitute verpflichtet, den Finanzbehörden Geschäftsbeziehungen zu Drittstaat-Gesellschaften mitzuteilen. Eine wesentliche Neuerung ist zudem die Aufhebung des steuerlichen Bankgeheimnisses: Demnach unterliegen Kreditinstitute bei der Aufklärung von steuerlichen Sachverhalten künftig keiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht mehr. Auch erhält die Finanzverwaltung erweiterte Möglichkeiten im Kontenabrufverfahren.
- Steuerklassen und Kindergeld
Im Laufe der parlamentarischen Beratungen wurden in das vorgenannte Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz zudem noch einige familienrechtliche Neuerungen aufgenommen. So wurde bestimmt, dass das Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend beantragt werden kann (vgl. dazu näher ZAP-Anwaltsmagazin 11/2017, S. 559). Durch eine Anpassung bei den Steuerklassen von Ehegatten erfolgt die Einstufung beider Ehegatten nach ihrer Heirat künftig automatisch in Steuerklasse IV. Dies gilt auch, wenn nur einer der beiden ein Gehalt bezieht.
- Abschiebung von Asylbewerbern
Zugestimmt hat die Länderkammer auch dem Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Das Gesetz soll die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber künftig erleichtern. Vorgesehen ist u.a., dass ausreisepflichtige sog. "Gefährder" einfacher in Abschiebehaft genommen werden dürfen. Außerdem können sie zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden. Auch schränkt das Gesetz den Bewegungsspielraum von Geduldeten ein, die versuchen, ihre Rückführung durch falsche Angaben oder durch Täuschung über ihre Identität zu verhindern. Sie müssen sich künftig im Bezirk ihrer Ausländerbehörde aufhalten. Zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit können die Behörden nun auch die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern verlangen.
Zudem gaben die Länder ihre Zustimmung zu weiteren Vorhaben, etwa dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Personalausweises (vgl. dazu auch ZAP-Anwaltsmagazin 12/2017, S. 610). Insgesamt standen Anfang Juni über 50 Vorlagen auf der Tagesordnung des Bundesrats.
[Quelle: Bundesrat]