Die Kosten von Rechtsstreitigkeiten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Nach Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stiegen die durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte alleine von 2012 bis 2016 um 19 %.
Basis der Analyse sind rund 1,4 Mio. Streitfälle pro Jahr in der Rechtsschutzversicherung. Sie bilden vornehmlich alltägliche Rechtsstreitigkeiten ab, die jedermann treffen können. Für mehr als die Hälfte aller Haushalte in Deutschland übernehmen Rechtsschutzversicherungen das Kostenrisiko möglicher Rechtsstreitigkeiten. Im Jahr 2016 wendeten die Rechtsschutzversicherer für 4,2 Mio. Streitfälle rund 2,8 Mrd. Euro auf. Rund 85 % der Zahlungen waren Anwaltshonorare.
Aktuell kann nach GDV-Berechnungen etwa der Rechtsstreit über eine Mietminderung schnell 5.000 EUR kosten, die Kündigungsschutzklage eines Durchschnittsverdieners deutlich über 3.000 EUR. Wer den Kaufvertrag eines Mittelklasse-Neuwagens wegen Mängeln rückabwickeln will, muss im Fall einer Niederlage vor Gericht mit Kosten von über 8.000 EUR rechnen.
Eine Klage mit einem Streitwert von 10.000 EUR kostet bis zum erstinstanzlichen Urteil über 4.500 EUR – davon sind rund 700 EUR Gerichtskosten und rund 3.800 EUR Anwaltsgebühren. Die im Prozess unterlegene Partei muss sowohl die Gerichtskosten als auch die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt übernehmen. Angesichts dieses Kostenrisikos warnte der Präsident des GDV, Wolfgang Weiler, davor, Teile der Bevölkerung vom Zugang zum Recht abzuschneiden: "Viele Bürger verzichten aus Angst vor hohen Kosten darauf, ihr Recht vor Gericht und mit Hilfe eines Anwalts durchzusetzen. Für einen funktionierenden Rechtsstaat ist das ein Problem."
Um die Kosten wieder einzudämmen, schlagen die Versicherer u.a. vor, bei bestimmten, aus anwaltlicher Sicht wenig aufwändigen Verfahren, eine Gebührenminderung ins Kostenrecht aufzunehmen. Sie könnte nach Vorstellung der Versicherer etwa für künftige Folgeverfahren nach einer Musterfeststellungsklage gelten, aber auch für "industriell bearbeitete" Massenverfahren, wie sie derzeit etwa gegen Autohersteller mit manipulierter Abgas-Software angestrengt werden. Dabei werden i.d.R. internetbasiert und bundesweit in großer Stückzahl Mandate gewonnen, die im Anschluss standardisiert bearbeitet werden.
[Quelle: GDV]