Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich kritisch zu Überlegungen geäußert, eine berufsübergreifende Fortbildung für die Fachangestellten im Bereich der Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte einzuführen. Wie der Verein Ende Juni mitteilte, habe er Kenntnis darüber enthalten, dass in Abstimmung mit der Bundesnotarkammer geprüft werden soll, ob und in welcher Weise die Fortbildung der Notarfachangestellten, der Rechtsanwaltsfachangestellten sowie der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und der Patentanwaltsangestellten zukünftig erfolgen könne. Hintergrund sei der Versuch, die Vielzahl von Fortbildungsqualifikationen inhaltlich vergleichbar, qualitativ nachvollziehbar und in der Außendarstellung (Abschlussbezeichnung/-qualifikation) zu vereinheitlichen.
Es müsse, so der DAV, hinterfragt werden, ob das aktuell angedachte Modulsystem und die Zusammenfassung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit völlig unterschiedlichen Tätigkeiten dem Ziel Rechnung trage, dass eine hohe und vor allem nachvollziehbare Qualität für eine bestimmte Endqualifikation sichergestellt und bei Arbeitgebern etabliert und anerkannt werden könne. Hiergegen bestünden bei dem derzeit angedachten Modell, das Notar-, Rechtsanwalts- und Patentanwaltsangestellte zusammenfassen solle, erhebliche Bedenken, weil schon die Grundlagenausbildung im Rahmen der Berufsausbildung der Weiterbildungsinteressentinnen und -interessenten nach dem BBiG durchaus unterschiedlich und auch ihr Einsatzbereich nicht bundeseinheitlich geregelt sei.
So gebe es etwa das Anwaltsnotariat nur in einem Teil der Bundesländer, in anderen Bundesländern arbeiteten hauptberufliche Notare. Der gesamte typischerweise von einer Rechtsanwaltsfachangestellten im Rahmen der Büroorganisation bearbeitete Bereich des Forderungsmanagements sei beispielsweise völlig eigenständig strukturiert, ebenso wie das gesamte Kosten- und Gebührenrecht, das sich stark vom Notarkostenrecht unterscheide. Auch die Annahme und Bearbeitung von Mandaten im anwaltlichen und notariellen Bereich sei unterschiedlich strukturiert, da Notariatsmitarbeiter üblicherweise sehr viel selbstständiger zumindest den Beginn von standardisierten Mandaten, z.B. bei Grundstückskaufverträgen, bearbeiten könnten. Es sei deshalb auch nicht zielführend, reine Notariatsangestellte in einem Nur-Notariat mit dem Erlernen von Tätigkeiten zu befassen, die sie in ihrem Berufsfeld niemals benötigten.
Allerdings plädiert der DAV dafür, die Möglichkeit der Durchlässigkeit zu schaffen, so dass Mitarbeitern in den einzelnen Fachgebieten die Möglichkeit eröffnet wird, sich im jeweils anderen Fachgebiet zu qualifizieren.
[Quelle: DAV]