1 Neuregelungen im Juli
Im Juli ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend die Bereiche Steuern und Soziales. Im Einzelnen:
Zum 1. Juli wurde mit dem Familienentlastungsgesetz das Kindergeld in der ersten Stufe um 10 EUR monatlich angehoben. Dies entspricht einer Erhöhung von rund 5 %. Für das erste und zweite Kind erhalten Familien jetzt 204 EUR statt bisher 194 EUR monatlich. Für das dritte Kind sind es 210 EUR statt bisher 200 EUR und für jedes weitere 235 EUR statt 225 EUR. Eine zweite Stufe ist zum 1.1.2021 vorgesehen.
Auch beim Kinderzuschlag ist die erste Stufe der Reform in Kraft getreten. Die Geldleistung wird auf maximal 185 EUR pro Kind erhöht und der Personenkreis der Berechtigten erweitert. Die zweite Stufe der Reform folgt zum 1.1.2020. Zudem wird der Aufwand für den Antrag deutlich reduziert.
Zum 1. Juli sind die Renten angehoben worden. In den alten Bundesländern erhöhen sie sich um 3,18 %. Der Rentenwert im Westen Deutschlands beträgt jetzt 33,05 EUR. In den ostdeutschen Ländern steigen die Renten um 3,91 %. Hier liegt der Rentenwert damit bei 31,89 EUR. Das entspricht 96,5 % des Westwerts.
Durch das sog. Rentenpaket werden Geringverdiener seit dem 1. Juli stärker als bisher bei den Sozialabgaben entlastet. Künftig zahlen sie bei einem Entgelt von 450 EUR bis 1.300 EUR geringere Sozialbeiträge. Gleichzeitig wird geregelt, dass die geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen.
- Mindestentgelt im Gerüstbau
Seit dem 1. Juli beträgt das Mindestentgelt im Gerüstbau 11,88 EUR je Stunde. Die Entgeltuntergrenze gilt für alle in Deutschland Beschäftigten und somit auch für Gerüstbauer, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt werden.
Schuldner können seit dem 1. Juli mehr Geld aus ihrem regelmäßigen Einkommen behalten. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt auf 1.178,59 EUR für Einzelpersonen ohne weitere Unterhaltsverpflichtung. Dieser Betrag erhöht sich, wenn Unterhaltspflichten zu erfüllen sind: Für die erste Person um monatlich 443,57 EUR und um je 247,12 EUR monatlich für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten.
Mit der bereits am 20. Juni in Kraft getretenen Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland soll der Marktzugang für verflüssigtes Erdgas verbessert und damit ein weiterer Schritt hin auf die Energiewende vollzogen werden. Für verflüssigtes Erdgas, das bei der Verbrennung weitaus weniger Treibhausgase als etwa Diesel oder Schweröl produziert, fehlte es bisher an der notwendigen, Infrastruktur. Damit Deutschland künftig zum zentralen Umschlagplatz in Europa für verflüssigtes Erdgas wird, werden mit der Verordnung die Rahmenbedingungen für den Auf- und Ausbau verbessert.
Die Bundesregierung hat noch einmal darauf hingewiesen, dass ab diesem Monat die ersten Energieausweise für Nichtwohngebäude auslaufen. Dabei handelt es sich um Ausweise, die seit Anfang Juli 2009 für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt worden sind. Eigentümern, die in naher Zukunft ihr Gebäude verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, wird daher empfohlen, sich mit Hilfe eines qualifizierten Energieberaters einen neuen, erneut zehn Jahre gültigen Energieausweis in Form eines "Bedarfsausweises" erstellen zu lassen. Für Wohnhäuser, die vor 1965 gebaut worden sind, sowie für Wohnhäuser mit einem Baujahr ab 1966 und jünger liefen die ersten Energieausweise bereits im Juli 2018 beziehungsweise zu Jahresbeginn 2019 ab.
[Quelle: Bundesregierung]
2 Beschlüsse der Frühjahrs-Justizministerkonferenz
Anfang Juni fand in Lübeck-Travemünde die diesjährige Frühjahrs-Justizministerkonferenz (JuMiKo) unter dem Vorsitz des Landes Schleswig-Holstein statt. Schwerpunkte der Tagung waren die ausreichende Finanzierung der Justiz – wobei auch die Gebührenforderungen der Anwaltschaft eine Rolle spielten – sowie Anpassungen des Straf- und Strafprozessrechts an aktuelle Entwicklungen. Die für die Anwaltschaft interessantesten Beschlüsse der JuMiKo sind nachstehend zusammenfassend wiedergegeben.
Leistungsfähigkeit der Justiz: Die Justizministerinnen und Justizminister waren sich auf der Tagung einig, dass die dauerhafte Sicherung einer leistungsstarken Justiz im gemeinsamen Interesse von Bund, Ländern, Rechtsdienstleistern und Rechtssuchenden liegt. Die Sicherung der Leistungsstärke setze eine angemessene Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ebenso voraus wie eine ausreichende personelle und sächliche Ausstattung der Justiz. Die Länder Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein wurden beauftragt, nun Gespräche mit den Vertretungen der Anwaltschaft zu führen. Das Bundesjustizministerium wurde gebeten, bei den anstehenden Beratungen über die Kostengesetze dafür Sorge zu tragen, dass ein angemessener Kostendeckungsgrad der Justiz erreicht wird.
Wirtschaftsstreitigkeiten ("Commercial Courts"): Die Justizminister sprachen sich dafür aus, dass...