Die Zielrichtung des Gesetzes, die Inanspruchnahme des KiZ zu vereinfachen, auszuweiten und Zugangsbarrieren zu vermeiden, ist sicher zu begrüßen. Hervorzuheben ist insbesondere, dass nunmehr viele Alleinerziehende anspruchsberechtigt sein werden, die bislang durch die vollständige Anrechnung von Unterhalt/Unterhaltsvorschuss von der Leistung ausgeschlossen waren. Ferner werden jetzt Geringverdienende, die wegen knapp die Einkommensgrenze überschreitender Einkünfte keine Leistungen nach dem SGB II beziehen, den KiZ beanspruchen können. Allerdings geht der Gesetzesentwurf davon aus, auch nach Inkrafttreten der Änderungen würden nur etwa 35 % der Berechtigten den KiZ tatsächlich in Anspruch nehmen. Demnach sind weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den berechtigten Familien die Inanspruchnahme zu erleichtern, etwa durch bessere Informationen oder durch Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung.

Autor: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht und für Arbeitsrecht Dr. Ulrich Sartorius, Breisach

ZAP F. 18, S. 683–688

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