Wenn die Stiftung Warentest Versicherungen testet, macht sie dies zumeist mit Blick auf die Kunden, die Versicherungsnehmer. Dies ist i.d.R. auch bei Rechtsschutzversicherungen der Fall; hier testen die Verbraucherschützer regelmäßig die im Markt angebotenen Policen auf Deckungsschutz und Kosten für die jeweiligen Zielgruppen unter den Verbrauchern. Gerade bei Rechtsschutzversicherungen gibt es aber noch eine weitere Gruppe von Betroffenen, die – obwohl nicht am Vertrag beteiligt – die Güte der Versicherungsleistung mehr oder weniger direkt zu spüren bekommt: die Rechtsanwälte.
Deren Meinung über die in Deutschland tätigen Rechtsschutzversicherer hat die Stiftung kürzlich in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwaltverein (DAV) untersucht. Durchgeführt wurde eine Online-Befragung unter rund 500 Rechtsanwälten, zumeist Einzelanwälte und kleinere Kanzleien, im Herbst vergangenen Jahres. Die Ergebnisse hat der DAV kürzlich vorgestellt.
Danach zählten zu den aus Anwaltssicht wichtigen Kriterien eine schnelle Deckungszusage sowie auch eine zügige und vollständige Honorarzahlung. Zur positiven Bewertung des jeweiligen Versicherers führte auch eine gute Erreichbarkeit des Sachbearbeiters, die schnelle Bearbeitung sowie auch die Bereitschaft zur Kulanz.
Negativ bewertet wurden hingegen die Deckungsverweigerung, eine Honorarkürzung und verzögerte Auszahlungen. Auch wenn die Bearbeitung als inkompetent eingeschätzt wurde, verteilten die befragten Kollegen Punktabzüge. Ebenso wurde es nicht geschätzt, wenn sich der Versicherer in die anwaltliche Tätigkeit eingemischt hatte oder wenn versucht wurde, das Mandat an einen sog. Vertragsanwalt weiterzuleiten.
Wenig erstaunlich ist, dass hier am Ende große Unterschiede zwischen den Rechtsschutzversicherern zutage traten. Die meisten positiven Bewertungen aus Anwaltssicht erhielten die Rechtsschutzversicherungen von ADAC, Debeka, Allianz, LVM und HUK-Coburg. Am wenigsten zufrieden waren die befragten Kollegen mit der WGV (Württembergische Gemeinde-Versicherungen).
Mit der Güte der Policen hat diese Einschätzung allerdings nicht unbedingt etwas zu tun: Beim letzten Test von Rechtsschutzversicherern durch die Stiftung Warentest erhielt die WGV-Police durchaus ein "gut" und zählte sogar zu den kostengünstigsten Angeboten. Verbraucherinteresse und Anwaltsinteresse müssen also nicht immer parallel laufen.
[Quelle: DAV]