Anfang Juni sind am Bundesgerichtshof gleich mehrere Vorsitzende Richter in den Ruhestand getreten; im Gegenzug gab es auch zwei Neuzugänge.
Nach fast 19 Jahren am BGH ist die bisherige Vorsitzende des V. Zivilsenats, Frau Dr. Christina Stresemann, Ende Mai in den Ruhestand verabschiedet worden. Sie kam im Juli 2003 an den Bundesgerichtshof und gehörte seither dem insb. für das Grundstücks- und Wohnungseigentumsrecht zuständigen V. Zivilsenat an. Im September 2012 übernahm sie den Vorsitz im V. Zivilsenat und im Senat für Landwirtschaftssachen. Zeitweilig war sie zudem Mitglied des Präsidiums des BGH und Mitglied des Präsidialrats. Seit Januar 2009 hatte sie die Funktion der Beauftragten für Auslandskontakte des Bundesgerichtshofs inne. Neben ihrer Tätigkeit in Karlsruhe war Frau Dr. Stresemann in der Zeit von Juni 2004 bis März 2012 überdies Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin.
In den Ruhestand getreten ist im Juni auch die bisherige Vorsitzende Richterin des IV. Zivilsenats, Barbara Mayen. Sie kam 2001 an den BGH, wo sie zunächst für mehr als zehn Jahre dem für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständigen XI. Zivilsenat angehörte. 2012 übernahm sie den Vorsitz im IV. Zivilsenat, der insb. für Versicherungsrecht und das Erbrecht zuständig ist. Darüber hinaus übernahm Frau Mayen zeitweilig weitere Funktionen, u.a. leitete sie von 2017âEUR™bis 2020 das Dienstgericht des Bundes; für mehrere Jahre war sie auch Mitglied des Präsidialrats und des Richterrats. In den Jahren 2013 bis 2020 war Frau Mayen neben ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit zudem Mitglied des Präsidiums des Bundesgerichtshofs. In mehreren Verfahren wurde sie darüber hinaus zur Richterin ad-hoc beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte benannt.
Auch der bisherige Vorsitzende des II. Zivilsenats, Prof. Dr. Ingo Drescher, ist in den Ruhestand getreten. Prof. Drescher war zunächst Direktor des Amtsgerichts in Tübingen, bevor er 2007 an den BGH berufen wurde. Seither gehörte er dem insb. für das Gesellschaftsrecht und Teile des Kapitalmarktrechts zuständigen II. Zivilsenat an, dessen Vorsitz er 2017 übernahm. Von Januar 2012 bis Juni 2017 war Herr Prof. Dr. Drescher zudem ständiger Beisitzer im Dienstgericht des Bundes und für diesen Senat auch stellvertretendes Mitglied im Großen Senat und ordentliches Mitglied im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes.
Neu am BGH sind die bisherige Richterin am OLGâEUR™Braunschweig Elke Adams und der bisherige Richter am OLG Hamm Sascha Piontek. Frau Adams wurde dem II. Zivilsenat zugewiesen, Herr Piontek dem IV. Zivilsenat.
[Quelle: BGH]
Hinweis:
beA-Review 2022: Ihre Fragen – unsere Antworten!
Bereits zum Start der aktiven Nutzungspflicht des beA zum 1.1.2022 hatten wir Sie dazu aufgerufen, uns Ihre Fragen zu schicken. Unsere Expertin Ilona Cosack hat ausgewählte Leserfragen für Sie in unserer sechsteiligen Podcast-Reihe unter https://anwaltspraxis-magazin.de/beA-Ihre-Fragen-unsere-Antworten sowie im ePaper zum Podcast unter https://bibliothek.anwaltspraxis-wissen.de/#doc/67181/1 beantwortet.
Nach einem halben Jahr aktiver Nutzungspflicht istâEUR™es an der Zeit, nach einem Zwischenstand zuâEUR™fragen: Wie läuft es bei Ihnen? Sind Sie inzwischen zu routinierten Profis in Sachen beAâEUR™geworden? Oder ist nicht immer alles rundâEUR™gelaufen bei der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten?
Schicken Sie uns Ihre aktuellen Fragen oder auch Ihre Erfahrungen mit den Gerichten rund um die aktive Nutzungspflicht des beA bitte bis zum 1.9.2022 an bea@zap-verlag.de .
Unsere beA-Expertin Ilona Cosack wird neben einer Auswertung wichtiger beA-Rechtsprechung wieder eine Auswahl Ihrer Fragen kostenlos auf www.anwaltspraxis-magazin.de für Sie beantworten.
Und Sie dürfen sich freuen: Die nächste Podcast-Reihe zum beA steht damit auch inâEUR™den Startlöchern!
ZAP F., S. 653–660