Die Kfz-Versicherung ist die Versicherungssparte, die Rechtsprechung und Anwaltschaft am meisten beschäftigt. Das reformierte Versicherungsvertragsgesetz 2008 (VVG 2008) hat erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsprechung zur Fahrzeugversicherung, während die Kfz-Haftpflichtversicherung im Wesentlichen unverändert fortbesteht, wesentliche Teile des Pflichtversicherungsgesetzes aber seitdem in §§ 113124 VVG geregelt sind.

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