Die Bundesregierung hat im Rahmen einer Anfrage im Bundestag kürzlich Auskunft zu den vom Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und seinen nachgeordneten Behörden in Auftrag gegebenen externen Studien gegeben. Sie listet darin rund 70 Studien aus den vergangenen fünf Jahren auf, die das Ministerium bei verschiedenen Stellen in Arbeit gegeben hat, um seine eigenen Abteilungen durch externes Wissen zu unterstützen (s. BT-Drucks 19/11345).

Interessant daran ist, zu welchen Themen sich das BMJV Rat holt, wer mit den Studien beauftragt wird und was die Gutachten im einzelnen kosten. Überwiegend sind Fragen zum Verbraucherschutz betroffen, etwas zum Online-Handel, zu digitalen Gütern, zum Schutz bei Geldanlagen oder auch zum Gewährleistungs- und zum Verjährungsrecht. Auch die Evaluierung bereits bestehender Gesetze "sourct" das Ministerium gern aus, etwa zur Wirksamkeit der Mietpreisbremse und zu den Regelungen gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Beauftragt werden ganz überwiegend Universitätsprofessoren, daneben auch Forschungsinstitute. Anwaltskanzleien – früher häufiger auf den Auftragslisten des Ministeriums – finden sich nur noch vereinzelt in der jüngsten Aufstellung.

Die Kosten für die einzelnen in Auftrag gegebenen Studien bewegen sich zumeist im ein- bis zweistelligen Tausenderbereich. Nicht selten, etwa bei mehrjährigen Arbeiten, werden auch dreistellige Tausenderbeträge erreicht. Die teuerste Auftragsarbeit – zum Thema "Rechtstatsächliche Untersuchung zu den Möglichkeiten der Ausgestaltung einer verpflichtenden Absicherung der Ansprüche des Bestellers einer Bauleistung auf Fertigstellung und Mangelgewährleistung" wird mit 471.000 EUR angegeben. Immerhin: Viele dieser Expertisen verschwinden nicht in Schubladen des Ministeriums, sondern sind überwiegend auch der Allgemeinheit zugänglich. Die Regierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass die meisten der in Auftrag gegebenen Studien auf der Homepage des BMJV abrufbar oder inzwischen in Buchform veröffentlicht worden sind.

[Quelle: Bundesregierung]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?