a) Websites
Müssen Sie auch regelmäßig nachschauen, wie genau denn eigentlich die Dateien der Schriftsätze und der Anlagen, die Sie per beA verschicken wollen bzw. müssen, benannt werden müssen? Eine gute Quelle hierfür ist die Website der Justiz NRW, auf der (jedenfalls für Nordrhein-Westfalen) entsprechende Informationen und eine PDF-Datei mit der detaillierten Namenskonvention hinterlegt sind ( https://www.justiz.nrw/Gerichte_Behoerden/anschriften/elektronischer_rechtsverkehr/ERV_Hinweise/index.php ). Aber: Die von NRW vorgegebenen Namensrichtlinien sind nicht bundesweit verbindlich. In anderen Bundesländern finden sich u.a. entsprechende Hinweise von lokalen Anwaltsvereinen oder Rechtsanwaltskammern.
Oder suchen Sie vielleicht ein beA-Handbuch? Dann riskieren Sie doch einen Blick auf der entsprechenden BRAK-Unterseite ( https://handbuch.bea-brak.de/ ). Wenn Sie zusätzlich auch noch regelmäßige News über einschlägige Gerichtsentscheidungen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV) im Allgemeinen und zu beA im Besonderen suchen, dann werden Sie online unter https://ervjustiz.de/ fündig. Das gleiche gilt für das beA-ABC der ZAP-Autorin Ilona Cosack ( https://bea-abc.de/ ), das zusätzlich noch ein Lexikon und eine Fragen-und-Antworten-Sektion (FAQ) bietet.
Hinweis:
Wer Informationen lieber hört, als sie zu lesen, der findet vielleicht in Podcasts rund um das Thema beA eine gute Alternative. Empfehlenswert ist hier bspw. der Podcast der ZAP-Redaktion in Zusammenarbeit mit Ilona Cosack „beA: Ihre Fragen – unsere Antworten”, abrufbar unter https://anwaltspraxis-magazin.de/lawndry/videoblog .
b) Newsletter
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gibt regelmäßig einen kostenfreien beA-Newsletter heraus ( https://www.brak.de/newsroom/newsletter/bea-newsletter/ ). Darin wird nicht nur über alle Fehlerbehebungen, neue Funktionen des beA-Systems und aktuelle Rechtsprechung berichtet. Zusätzlich bietet er eine Fülle von Schritt-für-Schritt-Anleitungen für allerlei Praxisprobleme (z.B. Einrichtung eines Vertreters, Versand eines Mahnbescheid-Antrags, Versand eines Gerichtsvollzieher- bzw. Zwangsvollstreckungsauftrags etc.).
Hinweis:
Die Inhalte des offiziellen beA-Newsletters der BRAK werden auch auf der BRAK-Website bereitgestellt, sodass man den Newsletter nicht zwingend abonnieren muss. Zudem ist das Newsletter-Archiv auf der Website ein wirklich hervorragender Wissensfundus für nahezu alle beA-Probleme und -Anwendungsszenarien.
Eine weitere „Pflicht-Lektüre” ist der offizielle Newsletter ( https://egvp.justiz.de/meldungen/newsletter/index.php) des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP). Über diesen werden die offiziellen EGVP-Meldungen in Bezug auf den Bund, auf ein einzelnes Bundesland oder auf das gesamte EGVP-Gebiet verschickt. Wer sich also mit den EGVP-Status-Meldungen berieseln lassen will, ist hier genau an der richtigen Adresse. Nach Ihrer Anmeldung bei diesem Newsletter werden Sie ein deutlich erhöhtes Mail-Aufkommen verzeichnen. Sie werden sich vermutlich wundern, wie viele dieser EGVP-Meldungen hier täglich hereinkommen. Dabei handelt es sich nicht jedes Mal um eine Störung – aber doch recht häufig. Zudem werden auch etwa Wartungsarbeiten oder Zertifikatswechsel gemeldet. Daher sind auch diese Informationen spätestens dann wertvoll, wenn eine erfolgreiche Übermittlung infrage steht.
ZAP F. 23, S. 723–728
Von Rechtsanwalt Michael Rohrlich, Würselen