Die Bundesregierung will das Vergaberecht ändern und hat dazu im Juli einen Gesetzentwurf beschlossen. Die Novelle stellt die größte Reform des Vergaberechts seit über zehn Jahren dar und dient der Umsetzung von mehreren EU-Richtlinien, mit denen die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen in Europa modernisiert werden soll.

Die Umsetzung der Richtlinien erfolgt im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Sie dient als Anlass, den bisherigen Vierten Teil des GWB umfassend zu überarbeiten und neu zu strukturieren. Im Wesentlichen sieht der Gesetzentwurf vor,

  • Vergabeverfahren einfacher und anwenderfreundlicher zu gestalten, den bürokratischen Aufwand zu verringern und kommunale Handlungsspielräume zu sichern,
  • den Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung bis zu den Bedingungen für die Ausführung des Vortrags erstmals zu regeln,
  • soziale, ökologische sowie innovative Aspekte bei der Beschaffung zu stärken und die mittelständischen Interessen im Vergabeverfahren zu berücksichtigen.

Weitere Regelungen sind eine wirksamere Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, eine Einführung der elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren, die erleichterte Vergabe sozialer Dienstleistungen sowie die Verbesserung der Datenlage für Auftragsvergaben.

Das Gesetzgebungsverfahren soll im Herbst des Jahres beginnen. Der Gesetzentwurf bedarf zudem der Zustimmung des Bundesrates.

[Quelle: Bundesregierung]

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