Die Gestaltung von Arbeitsverträgen bildet ein Kernstück der anwaltlichen Beratung, das in besonderem Maße durch eine beständige Fortentwicklung der rechtlichen Grundlagen seitens der Arbeitsgerichte geprägt wird. Nachdem auch Arbeitsverträge seit der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002 einer AGB-Kontrolle unter angemessener Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten (§ 310 Abs. 4 S. 2 BGB) – unterliegen (vgl. zur "Auslegung, Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle" BAG v. 25.8.2010 – 10 AZR 275/09, Rn. 17 ff., NZA 2010, 1355; Reinecke NZA-RR 2013, 393 ff.), standen und stehen alle in der Praxis verwandten Vertragsklauseln mehr oder weniger auf dem rechtlichen Prüfstand.

Aber nicht nur die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, sondern auch gesetzliche Neuregelungen, wie etwa das zum 1.1.2015 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), zwingen den Klauselverwender, infolge rechtlicher Wechselwirkungen und Sachzusammenhänge die in der Praxis verwandten Standard-Vertragsmuster in regelmäßigen Abständen auf ihre Gesetzeskonformität hin zu überprüfen und nach Möglichkeit rechtssicher anzupassen (vgl. Preis/Lukes ArbRB 2015, 153 ff.)

 

Hinweis:

Die Unwirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Regelung führt zum Nachteil des Arbeitgebers als Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen i.d.R. zu deren Wegfall (vgl. zur AGB-Kontrolle Hunold NZA 2007, 19; Worzalla NZA-Beilage 2006, 122; Zundel NJW 2006, 1237; Schrader/Schubert NZA-RR 2005, 169 und 225).

Neben den nachstehenden Regelungsbereichen haben insbesondere die Themen

Bedeutung im Rahmen einer rechtssicheren Vertragsgestaltung (vgl. Schaub/Link, ArbR-Hdb., 15. Aufl., § 35 Rn. 54–85).

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