Die vorstehenden Anmerkungen und Gestaltungshinweise zeigen, dass Arbeitgeber die von ihnen standardmäßig eingesetzten Arbeitsvertragsformulare in regelmäßig wiederkehrenden Abständen darauf überprüfen lassen sollten, ob sie den aktuellen gesetzlichen und richterrechtlichen Anforderungen entsprechen. Insoweit gilt gerade im Arbeitsrecht der Leitsatz "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben." Oder mit den Worten Voltaires: "Alle Menschen sind klug – die einen vorher, die anderen nachher."

Autor: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Joachim Holthausen, Köln

ZAP 15/2015, S. 827 – 838

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