1 Anwaltsvertreter weisen Kritik de Maizières zurück
In einem gemeinsamen Schreiben nebst einer entsprechenden Presseerklärung haben sich Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV) Anfang Juli entschieden gegen eine Äußerung des Bundesinnenministers Dr. Thomas de Maizière gewandt. Der Minister hatte in seiner Rede zur Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag am 23. Juni Teilen der Anwaltschaft vorgeworfen, sie würden mit Asylantragstellern, denen die Abschiebung drohe, "Geschäftemacherei" betreiben.
Die beiden Anwaltsorganisationen betonen, dass es die Aufgabe der Anwaltschaft ist, für eine faire und rechtsstaatliche Behandlung der Bürger einzutreten. Die Möglichkeit der anwaltlichen Beratung und Vertretung gehöre zu den Rechtsstaatsgarantien in der Bundesrepublik Deutschland.
Ekkehart Schäfer, Präsident der BRAK, wies darauf hin, dass die Anwaltschaft die Teilhabe des Bürgers am Recht und damit die Verwirklichung des Rechtsstaates gewährleiste. Gerade diese Gewährleistung sei der Garant unserer Rechtsordnung. Und DAV-Präsident Ulrich Schellenberg kommentierte: "Es ist schon ungeheuerlich, dass Anwältinnen und Anwälten im Deutschen Bundestag vorgeworfen wird, ihrer Arbeit nachzugehen". Auch hätten Mandanten, deren Asylantrag abgelehnt worden sei, Anspruch auf den Rechtsweg. Nur weil Anwältinnen und Anwälte in vielen Verfahren Rechtsmittel eingelegt hätten, habe der BGH zahlreiche Entscheidungen der Amtsgerichte in Abschiebehaftsachen, die rechtswidrig gewesen seien, korrigieren können.
Es treffe auch nicht zu, dass sich Verfahren verzögerten, wenn Anwältinnen und Anwälte beteiligt seien. Das Gegenteil sei der Fall, da gerade die Aufbereitung des Sachverhalts und dessen rechtliche Einordnung durch die Anwaltschaft das Verfahren unterstütze. Beide Anwaltsorganisationen wiesen darauf hin, dass der Zugang zum Recht ein Fundamentalgrundsatz des Rechtsstaatsprinzips ist, und zwar unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen. Dieser Zugang werde durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesichert.
[Quellen: BRAK/DAV]
2 Bundesrat billigt viele Gesetzesvorhaben
Noch rechtzeitig vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundesrat 20 Gesetzesbeschlüsse des Bundestages bestätigt, darunter zahlreiche wichtige Projekte der Regierungskoalition. Ein wichtiges Vorhaben stoppte die Länderkammer jedoch vorläufig, für andere machte sie Auflagen.
Gebilligt wurden von den Ländern u.a. das Integrationsgesetz, die EEG-Reform, das Fracking-Verbot, das Strommarktgesetz sowie Gesetze zum intensiveren nachrichtlichen Datenaustausch bei der Terrorbekämpfung, zur Digitalisierung der Energiewende, zum Wettbewerb im Eisenbahnbereich sowie zu Weiterbildungsmaßnahmen für geringqualifizierte Arbeitslose. Sie stimmten auch dem Kulturgutschutzgesetz, der Reform der Investmentbesteuerung sowie Verfahrensvereinfachungen bei Hartz IV-Anträgen und Änderungen im Insolvenzrecht zu. Alle diese Gesetze können nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden und danach wie geplant in Kraft treten.
Zustimmung in der Länderkammer fanden auch zahlreiche Verordnungen der Bundesregierung – einige allerdings nur mit Auflagen. Der Bundesrat beschloss Änderungen bei der Energieverbrauchskennzeichnung, der Anreizregulierung für Netzbetreiber, den neuen Regeln zur Umweltverträglichkeitsprüfung und Schadenshaftung bei Fracking-Bohrungen und bei der Offshore-Erdölförderung. Die Erweiterung der Dopingliste kann dagegen unverändert in Kraft treten.
Zunächst gestoppt wurde von den Ländern allerdings die umstrittene Reform der Erbschaftsteuer. Sie muss nun im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nachverhandelt werden, obwohl die vom BVerfG gesetzte Frist zur Neuregelung der Materie bereits Ende Juni abgelaufen ist.
Des Weiteren forderte der Bundesrat von der Bundesregierung Maßnahmen zur besseren Finanzierung von Uni-Kliniken. Mehrere Landesinitiativen schlagen zudem eine Strafbarkeit illegaler Straßenrennen, den Schutz vor digitalem Hausfriedensbruch und das Verbot von Gesichtsschleiern in Gerichtssälen vor. Weitere Vorschläge der Länder betreffen die Themen Mindestlohn, Waffenverbot für Extremisten sowie Maßnahmen zur Förderung barrierefreier Wohnungen und Elektro-Ladesäulen.
[Quelle: Bundesrat]
3 Verordnung zum elektronischen Anwaltspostfach
Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf einer Ausführungsverordnung zum elektronischen Anwaltspostfach vorgelegt. Mit der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV), die sich auf die Ermächtigung in § 31c BRAO stützt, will das Ministerium u.a. die Einzelheiten zur Benutzung der neuen Postfächer regeln. Enthalten sind dort etwa Bestimmungen zur Einrichtung des Postfachs, zur Erstanmeldung, zum Zugang, zu Vertretern und zu weiteren Zugangsberechtigten sowie zur Datensicherheit. Auch für den Fall der Abwicklung der Kanzlei sowie zur endgültigen Löschung des Postfachs enthält die RAVPV Regelungen.
Zusätzlich sind in den Verordnungsentwurf angesichts der jüngsten Entwicklungen einige Klarstellungen aufgenommen worden. So wird der Bundesrechtsanwaltskammer mit Blick auf den vor dem AGH Berlin sc...