Die Brüsseler EU-Kommission hat Ende Juli Pläne bekannt gegeben, wonach die europäischen Verbraucher bei ihrer privaten Altersvorsorge schon bald eine größere Auswahl haben sollen.
Europa stehe, so die Begründung der Kommission, vor bislang ungekannten demografischen Herausforderungen. 2060 würden auf jeden Ruheständler nur zwei Menschen im Erwerbsalter kommen, während diese Zahl heute noch vier betrage. Dies setze die Sozialsysteme schon heute unter Druck. Zu einer Lösung beitragen könnten hier betriebliche und private Altersvorsorgepläne, die die gesetzliche Altersvorsorge ergänzen. Der europäische Markt für die private Altersvorsorge sei jedoch zersplittert und uneinheitlich. Während sich die Angebote in einigen wenigen Mitgliedstaaten konzentrierten, fehlten sie anderswo nahezu völlig. Dies sei auf die zahlreichen unterschiedlichen Vorschriften auf EU- und nationaler Ebene zurückzuführen, die der Entwicklung eines großen, wettbewerbsfähigen Markts für die private Altersvorsorge im Wege stünden.
Aus diesem Grund habe die Kommission einen Vorschlag zur Schaffung einer neuen Produktkategorie erarbeitet, die den Verbrauchern bei ihrer privaten Altersvorsorge eine gesamteuropäische Option eröffnen solle. Die vorgeschlagene EU-Verordnung werde die Anbieter von Altersvorsorgeprodukten in die Lage versetzen, künftig europaweit ein einfaches und innovatives privates Altersvorsorgeprodukt anzubieten. Diese neue Art der freiwilligen privaten Altersvorsorge solle den Sparern größere Wahlmöglichkeiten eröffnen und ihnen wettbewerbsfähigere Produkte zur Auswahl stellen. Den Verbrauchern würden strenge Kundeninformationspflichten und Vertriebsvorschriften zugutekommen, die auch für den Online-Vertrieb gelten. Das neue private Altersvorsorgeprodukt solle mitnahmefähig sein, d.h. die Sparer sollen auch bei einem Umzug in einen anderen Mitgliedstaat weiter in ihren Vertrag einzahlen können.
Die neuen Produkte sollen EU-weit einheitliche Merkmale aufweisen und von unterschiedlichen Unternehmen angeboten werden können, z.B. von Versicherungsunternehmen, Banken, betrieblichen Rentenkassen, Wertpapierfirmen und Vermögensverwaltungsgesellschaften. Sie sollen die bestehende gesetzliche, betriebliche und nationale private Altersvorsorge ergänzen, letztere aber weder ersetzen noch harmonisieren.
Um den europaweiten privaten Altersvorsorgeprodukten einen "fliegenden Start" zu ermöglichen, legt die Kommission den Mitgliedstaaten in einer ebenfalls im Juni vorgelegten Empfehlung nahe, diese Produkte bei der steuerlichen Behandlung mit ähnlichen nationalen Produkten auf eine Stufe zu stellen.
[Quelle: EU-Kommission]