Am Bundesgerichtshof gab es Anfang Juli einige Veränderungen. Aus dem Dienst geschieden sind der Richter am BGH Joachim Felsch aus dem IV. Zivilsenat und die Richterin am BGH Dr. Gabriele Hessel aus dem VIII. Zivilsenat. Herr Felsch gehörte dem insb. für Versicherungs- und Erbrecht zuständigen IV. Zivilsenat rund 20 Jahre an. Seit Januar 2015 war er auch dessen stellvertretender Vorsitzender. Zudem wurde er für den IV. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. In der Zeit von November 2006 bis Oktober 2018 hatte er zudem das Amt des Schwerbehindertenvertreters der Richterinnen und Richter des BGH inne. Frau Dr. Hessel gehörte dem insb. für das Kauf- und Wohnraummietrecht zuständigen VIII. Zivilsenat rund 15 Jahre an. Zuvor war sie viele Jahre im Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein in wechselnden Positionen tätig, u.a. am AG Ahrensburg, am LG Lübeck und am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.
Für sie sind zwei neue Richter*innen in den IV. bzw. in den VIII. Zivilsenat nachgerückt. Neu im IV. Senat ist der bisherige Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht Alfred Rust; die freigewordene Stelle im VIII. Zivilsenat ist mit der bisherigen Vorsitzenden Richterin am OLG Braunschweig Dr. Susanne Matussek besetzt worden.
Ende Juni ist der bisherige Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert nach fast 18-jähriger Tätigkeit als Richter am BVerwG und nach siebenjähriger Ausübung des Präsidentenamtes in den Ruhestand getreten. Rennert war zunächst am 3. Revisionssenat tätig, bevor er 2011 den Vorsitz des 8. Revisionssenats übernahm. Von November 2012 bis Juni 2014 war er Vizepräsident des BVerwG. Im Juli 2014 wurde er zum Präsidenten des BVerwG ernannt. Als Präsident wurde er Vorsitzender des 10. Senats, der u.a. für das Kommunalrecht, das Recht der freien Berufe und das Kammerrecht zuständig ist. Rennert hat sich vielfach für den europäischen, wie internationalen Dialog mit den obersten Verwaltungsgerichten anderer Länder engagiert. So war er u.a. von 2018 bis 2021 Präsident der ACA-Europe, der Vereinigung der Staatsräte und obersten Verwaltungsgerichte der EU. Ziel der Vereinigung ist es, den Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den obersten Verwaltungsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof zu fördern. Darüber hinaus hat er sich regelmäßig mit dem französischen Staatsrat, dem österreichischen Verwaltungsgerichtshof, dem Schweizer Bundesgericht, dem Verwaltungsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein, dem Hauptverwaltungsgericht Polens sowie der Kurie von Ungarn ausgetauscht. Dafür wurde er 2020, als erster deutscher Richter, wegen besonderer Verdienste mit dem Verdienstorden der Republik Ungarn ausgezeichnet. Bereits 2009 wurde ihm von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die Ehrendoktorwürde verliehen. Über seine Nachfolge beim BVerwG ist noch nicht entschieden. Die Amtsgeschäfte hat bis auf Weiteres der amtierende Vizepräsident des Gerichts, Andreas Korbmacher, übernommen.
Am Bundessozialgericht ist der Vorsitzende des 14. Senats Peter Becker Ende Juni, mit Erreichen der Altersgrenze, in den Ruhestand getreten. Becker war rund 18 Jahre Richter am BSG. Zeitweise war er zudem Mitglied des Präsidiums und des Präsidialrats. Honorarprofessor der Universität Kassel ist er seit 2012. Einer breiteren Fachöffentlichkeit ist Becker durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen, insb. zu Themen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe, dem Verwaltungsverfahren und dem gerichtlichen Verfahren, bekannt geworden.
Neuer Richter am BSG ist seit dem 1. Juli der bisherige Richter am Hessischen Landessozialgericht Benjamin Schmidt. Schmidt war zuvor seit 15 Jahren in der Hessischen Sozialgerichtsbarkeit tätig. Er ist außerdem als Prüfer beim Hessischen Justizprüfungsamt tätig und zudem als Autor und Herausgeber von Werken zum Arbeitsförderungsrecht und dem Prozessrecht bekannt geworden.
[Quellen: BGH/BVerwG/BSG]