Für drei der deutschen Bundesgerichte sind Anfang Juli insgesamt 15 neue Richterinnen und Richter gewählt worden. Dabei entfielen auf den BGH fünf Richterinnen und zwei Richter, auf das BVerwG drei Richter und auf den BFH vier Richterinnen sowie ein Richter. Für das BAG und das BSG waren bei der diesjährigen Bundesrichterwahl keine neuen Richterinnen oder Richter zu wählen. Gewählt wurden die neuen Richter vom Bundesrichterwahlausschuss; dieser entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Deutschen Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen.
Die neuen Bundesrichterinnen und -richter sind:
Bundesgerichtshof: Olaf Arnoldi; Dr. Sonja Böhm; Dr.âEUR™Antje Dietsch; Dr. Nadine Grau; Dr. Ulrike Holzinger; Dr. Mathias Kochendörfer und Dr. Gundula Momsen-Pflanz.
Bundesverwaltungsgericht: Dr. Andreas Koch; Dr. Kolja Naumann und Dr. Achim Seidel.
Bundesfinanzhof: Dr. Ute Geisenberger; Dr. Ruben Martini; Dr. Franziska Peters; Katharina Wagner und Anja Wald.
Die Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat im Juni den Benno-Heussen-Preis an die Autorin und Referentin unserer ZAP (Zeitschrift für die Anwaltspraxis) Ilona Cosack aus Mainz verliehen.
Mit dem alle zwei Jahre verliehenen Preis werden Personen ausgezeichnet, die sich in besonderer Weise für das Kanzleimanagement und damit die unternehmerische Facette des Anwaltsberufs verdient gemacht haben. Als "Grande Dame" des beA habe Cosack die Anwaltschaft bei dessen Einführung und Umsetzung unterstützt wie keine andere, hieß es in der Laudatio. Die Jury hebt hervor, dass die positive Entwicklung des beA ohne die aufmerksame Begleitung und auch kritische Stimme von Frau Cosack zur Einführung und Nutzung kaum vorstellbar gewesen sei. Mit ihrem beA-ABC habe sie ein digitales Online-Kompendium geschaffen, mit dem jede Nutzerin und jeder Nutzer einen Pfad durch den technischen und rechtlichen Dschungel rund um das beA finde.
[Quellen: BMJ/DAV]
Hinweis:
beA-Review 2022: Ihre Fragen – unsere Antworten!
Bereits zum Start der aktiven Nutzungspflicht des beA zum 1.1.2022 hatten wir Sie dazu aufgerufen, uns Ihre Fragen zu schicken. Unsere Expertin Ilona Cosack hat ausgewählte Leserfragen für Sie in unserer sechsteiligen Podcast-Reihe unter https://anwaltspraxis-magazin.de/beA-Ihre-Fragen-unsere-Antworten sowie im ePaper zum Podcast unter https://bibliothek.anwaltspraxis-wissen.de/#doc/67181/1 beantwortet.
Nach mehr als einem halben Jahr aktiver Nutzungspflicht ist es an der Zeit, nach einemâEUR™Zwischenstand zu fragen: Wie läuft esâEUR™bei Ihnen?
Sind Sie inzwischen zu routinierten Profis in Sachen beA geworden? Oder ist nicht immer alles rund gelaufen bei der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten?
Schicken Sie uns Ihre aktuellen Fragen oder auch Ihre Erfahrungen mit den Gerichten rund um die aktive Nutzungspflicht des beA bitte bis zum 1.9.2022 an bea@zap-verlag.de.
Unsere beA-Expertin Ilona Cosack wird neben einer Auswertung wichtiger beA-Rechtsprechung wieder eine Auswahl Ihrer Fragen kostenlos auf www.anwaltspraxis-magazin.de für Sie beantworten.
Und Sie dürfen sich freuen: Die nächste Podcast-Reihe zum beA steht damit auch inâEUR™den Startlöchern!
ZAP F., S. 749–756