Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres zum 1. August ist die novellierte Fassung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung in Kraft getreten. Die Änderungen gehen auf einen Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer aus dem Jahr 2007 zurück, in dem diese dem Bundesministerium der Justiz den Gesetzgebungsvorschlag mit der Intention unterbreitet hatte, die vier Ausbildungsberufe – Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Patentanwaltsfachangestellte – zu modernisieren und den aktuellen Anforderungen der Berufswelt anzupassen.
Inhaltlich hervorzuheben ist insbesondere, dass künftig im Rahmen der betrieblichen Ausbildung mehr Wert auf die Mandanten- oder Beteiligtenbetreuung gelegt werden soll. Neu ist auch die Vermittlung von Kenntnissen im elektronischen Rechtsverkehr sowie der Grundzüge des Wirtschaftsrechts. Dem zunehmenden grenzüberschreitenden Rechtsverkehr wird dadurch Rechnung getragen, dass den Auszubildenden Grundzüge des Europarechts und der englischen Sprache vermittelt werden.
Wesentliche Neuerung für die Berufsschulen wird sein, dass seit dem 1.8.2015 nicht mehr wie gewohnt "Fächer" unterrichtet werden, sondern den Auszubildenden im Rahmen von Lernfeldern ein gesamter Handlungsbereich vermittelt werden soll. Entsprechend ändern sich die Prüfungsanforderungen.
Die Zwischenprüfung wird am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres nur die Bereiche Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung zum Gegenstand haben. Die Abschlussprüfung erfolgt in den neuen Prüfungsbereichen Geschäfts- und Leistungsprozesse, Mandantenbetreuung, Rechtsanwendung, Vergütung und Kosten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Hierbei wird der Bereich Mandantenbetreuung in einem fallbezogenen Fachgespräch mit der Dauer von höchstens 15 Minuten unter Berücksichtigung der Kenntnisse der englischen Sprache geprüft werden.
Der Präsident der BRAK, Axel C. Filges, richtete in diesem Zusammenhang einen Appell an die Anwaltschaft: "Bildet aus! Denn nur exzellent ausgebildete Fachkräfte garantieren eine sachgerechte und damit erfolgreiche Mandatsbearbeitung. Die Modernisierung der Ausbildungsverordnung trägt den heutigen Anforderungen an eine moderne Kanzlei Rechnung; sie sichert gleichzeitig das Qualitätsniveau der Fachangestellten. Davon können nur alle profitieren!"
[Quelle: BRAK]