Im August ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend das Arbeitsrecht; wichtige Änderungen gibt es jedoch auch im Ausländerrecht sowie bei der Ausbildung in den Anwaltskanzleien. Im Einzelnen:
- Dokumentation beim Mindestlohn
Der Arbeitgeber braucht seit dem 1. August keine Arbeitszeitaufzeichnungen mehr anzufertigen, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers mehr als 2.000 EUR brutto beträgt und das Nettoentgelt jeweils für die letzten zwölf Monate nachweislich ausgezahlt wurde. Bereits seit dem 1. Januar entfallen Arbeitszeitaufzeichnungen bei einem monatlichen Entgelt von 2.958 EUR brutto.
- Mindestlohn bei Geld- und Wertdiensten
Bei Geld- und Wertdiensten gelten für Arbeitnehmer ab dem 1. August erstmals bundesweit allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Je nach Region und Tätigkeit sind unterschiedliche Entgeltuntergrenzen festgelegt. Alle Mindestlöhne in dieser Branche liegen oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 EUR brutto pro Stunde.
Bereits am 10. Juli ist das neue Tarifeinheitsgesetz in Kraft getreten. Danach gilt künftig nur noch der Tarifvertrag mit derjenigen Gewerkschaft, die die meisten Arbeitnehmer im Betrieb vertritt, falls sich in dem Unternehmen Tarifverträge mit mehreren Gewerkschaften überschneiden.
- Betreiben eines Paternosters
Paternoster bleiben zwar weiter für jedermann zugänglich. Der Betreiber muss die Benutzer jedoch über sicherheitsgerechtes Verhalten und andere Einschränkungen, z.B. das Verbot von Lastentransporten, aufklären, etwa durch Hinweisschilder. Die entsprechende Änderung der Betriebssicherheitsverordnung ist am 13. Juli in Kraft getreten.
Am 25. Juli ist das neue IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten. Es soll den Schutz der Bürger sowie die Sicherheit von Unternehmen im Internet verbessern. So gelten z.B. für Online-Shops erhöhte Anforderungen an den Schutz der Kundendaten und der IT-Systeme.
- Weiterverwendung von Behördeninformationen
Am 17. Juli ist das Informationsweiterverwendungsgesetz in Kraft getreten. Danach können Daten, die in der öffentlichen Verwaltung in digitaler Form vorliegen und die der Informationsfreiheit unterliegen, zukünftig grundsätzlich weiterverwendet werden, etwa von der Wirtschaft.
- Reform des Aufenthaltsrechts
Mit Wirkung zum 1. August sind das Bleiberecht sowie das Ausweisungs- und Abschiebungsrecht reformiert worden. Vorgesehen ist u.a. ein Bleiberecht nach achtjährigem Aufenthalt, für Familien mit minderjährigen Kindern bereits nach sechs Jahren. Das Gesetz will gut integrierten Ausländern, die bislang nur geduldet wurden, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht verschaffen, um ihre Integrationsleistung zu würdigen.
- Kampf gegen Rechtsextremismus
Ebenfalls Anfang August ist das Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses in Kraft getreten. Danach soll der Generalbundesanwalt künftig frühzeitig in laufende Ermittlungen eingebunden werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.
In Teilen ist das neue Kleinanlegerschutzgesetz seit dem 10. Juli in Kraft (vgl. Meixner ZAP F. 8, S. 513). Danach hat, wer hochriskante Geldanlagen anbietet, die Verbraucher umfassend und aktuell über mögliche Risiken zu informieren. Ein Prospekt muss alle wichtigen Informationen für die Anlagenentscheidung enthalten. Werbung ist mit einem deutlichen Warnhinweis zu versehen.
- Förderprogramm zur Energieeffizienz
Die KfW-Bankengruppe hat seit dem 1. August ihr Programm "Energieeffizient Sanieren" erweitert. Danach wird die Fördergrenze um sieben Jahre vorverlegt. Jetzt können auch Immobilienbesitzer einen Förderantrag stellen, die den Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 1.2.2002 gestellt haben.
Ab August 2015 gilt die neue Europäische Erbrechtsverordnung. Mit ihr soll die Abwicklung von Erbfällen innerhalb der EU vereinfacht werden. Die VO regelt, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist, wenn Vermögen in mehreren EU-Staaten zu vererben ist (s. dazu näher Gottwald ZAP F. 12, S. 299, in diesem Heft).
Zum 1. August ist die neue ReNoPat-Ausbildungsverordnung in Kraft getreten. Mit ihr soll künftig mehr Wert auf die Mandanten- oder Beteiligtenbetreuung gelegt werden (vgl. ausführlicher hierzu auch nachstehende Meldung).
- Karenzzeit bei Regierungsmitgliedern
Amtierende und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung müssen seit dem 25. Juli eine Beschäftigung außerhalb des Öffentlichen Dienstes anzeigen, wenn Interessenkonflikte zu befürchten sind. Werden öffentliche Interessen beeinträchtigt, kann die Beschäftigung untersagt werden. Das gilt innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Regierung.
[Quellen: Bundesregierung/BRAK]