Der Zeitdruck, unter dem sich Regierung und Parlament wegen des vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Termins zur Neuregelung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts befinden, hat sich jetzt nochmals verschärft. Unmittelbar nachdem der Bundesrat Mitte Juli den Vermittlungsausschuss angerufen und damit verdeutlicht hatte, dass sich das Gesetzgebungsvorhaben um weitere Monate verzögern würde, hat der Vorsitzende des Ersten Senats des BVerfG, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, in einem Schreiben sowohl an die Bundesregierung als auch an den Bundestag und den Bundesrat mitgeteilt, dass der Erste Senat sich nach der Sommerpause Ende September mit dem weiteren Vorgehen im Normenkontrollverfahren um das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz befassen werde. Möglicherweise, so wird vermutet, wird das Gericht dann eine eigene Übergangsregelung zur Erbschaftsteuer verkünden.
In seinem Urteil vom 17.12.2014 (vgl. ZAP EN-Nr. 20/2015) hatte der Erste Senat das aktuelle Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht in mehreren Punkten für verfassungswidrig erklärt, es zugleich jedoch übergangsweise für weiter anwendbar erklärt. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist zur Neuregelung bis zum 30. Juni dieses Jahres gesetzt, die dieser allerdings mittlerweile verpasst hat, weil im Bundesrat keine Einigung über den von der Regierungskoalition vorgelegten Gesetzentwurf erzielt werden konnte.
Damit droht den Politikern nun neues "Ungemach" aus Karlsruhe. Finanzminister Schäuble macht deshalb nun Druck auf den Vermittlungsausschuss, wie mehrere Tageszeitungen berichteten. So soll er die Mitglieder des Gremiums aufgefordert haben, sich nicht erst nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause im September wieder zusammenzusetzen, sondern vorzeitig aus dem Urlaub zurückzukehren. Das jüngste Schreiben des BVerfG sei so zu verstehen, dass die Verfassungsrichter von den Politikern erwarten, noch innerhalb der Sommerpause eine Lösung zu finden.
Dagegen sieht der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses, Johann Wadephul, offenbar keinen Grund zur Eile. Wie eine Nachrichtenagentur meldete, zeigte er sich Journalisten gegenüber zuversichtlich, dass in dem Ausschuss rasch eine Einigung gelingt. Bis Ende September, wenn sich das BVerfG erneut mit der Erbschaftsteuer befassen wolle, sei es bei gutem Willen möglich, das Vermittlungsverfahren erfolgreich zu Ende zu bringen, wird Wadephul zitiert. Er sehe deshalb keine Notwendigkeit, den Vermittlungsausschuss außerplanmäßig noch vor dem Ende der Sommerpause Anfang September zusammentreten zu lassen.
Diesen Optimismus des Ausschussvorsitzenden hat allerdings inzwischen der baden-württembergische Ministerpräsident gedämpft. Die Verantwortlichen in Berlin müssten begreifen, dass die Grünen in zehn Bundesländern mitregierten und "nicht das Anhängsel der großen Koalition" seien, betonte Wilfried Kretschmann kürzlich in einem Interview. Ihnen, aber auch vielen SPD- und Linken-Politikern, die in den Ländern mitregieren, gehen die Privilegien für Unternehmenserben trotz der inzwischen erzielten Kompromisse im Gesetzgebungsverfahren immer noch viel zu weit.
Man darf also darauf gespannt sein, ob es den Politikern bis Ende September gelingt, auch die Oppositionsparteien einzubinden und einen tragfähigen Kompromiss zu finden, oder ob Karlsruhe abermals ein "Machtwort" sprechen muss.
[Red.]