Dass die Mieten trotz der gesetzlichen Mietpreisbremse vielerorts weiter ungebremst steigen, hat sich inzwischen herumgesprochen. Aus diesem Grund will jetzt u.a. der Gesetzgeber wieder tätig werden (vgl. auch ZAP Anwaltsmagazin 15/2018, S. 763). Einer der Gründe, warum die Bremse nicht richtig funktioniert, ist, dass sich die Vermieter vielfach einfach nicht daran halten. Die Konsequenzen eines Verstoßes halten sie offenbar für überschaubar.
Dabei ließe sich seitens der Mieter – haben sie erst einmal alle Eckdaten beisammen – relativ einfach ausrechnen, ob sich ihr Hauseigentümer an die gesetzlichen Vorgaben hält. Dies hat findige Existenzgründer auf den Plan gerufen, die entsprechende Berechnungsprogramme ins Internet gestellt haben. Portale wie etwa "Mietwaechter.de", "Wirsparendeinemiete.de", "wenigermiete.de" oder "Mietbuddy.de" haben den Versuch unternommen, niederschwellige Angebote für solche Mieter zu entwickeln, die den Gang zum Anwalt nicht wagen, um es sich nicht mit ihrem Vermieter zu verderben. Das Geschäftsmodell sieht i.d.R. so aus, dass der Mieter auf der Webseite alle relevanten Daten zur Miete in ein Online-Formular einträgt und anschließend vom Programm ausrechnen lässt, ob er zu viel zahlt. Gelingt es, die Miete zu mindern, muss er eine Provision in Höhe einiger Monatsersparnisse an das Internetunternehmen zahlen.
Allerdings sind viele dieser neuen Startup-Unternehmen auch schon wieder vom Markt verschwunden. Grund ist, dass sie alsbald Ärger mit den örtlichen Rechtsanwaltskammern (RAK) bekommen haben, die hier einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz witterten und entsprechende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen eingetrieben haben. Nach Auffassung der Anwaltskammern dürfen die Portale zwar Forderungen einziehen, aber keine rechtliche Beratung anbieten. "Die Problematik der LegalTech-Firmen besteht darin, dass sie i.d.R. über eine Inkassoerlaubnis verfügen, darüber hinaus aber Rechtsdienstleistungen erbringen, zu denen sie nicht befugt sind", wurde kürzlich der Geschäftsführer der RAK Berlin zitiert.
Das Berliner Mietrechtsportal "wenigermiete.de " will die ihm zugegangene Abmahnung allerdings nicht hinnehmen und wagt den Gang vor die Gerichte. Die Gründer verweisen darauf, dass hinter ihrem Internetangebot eine zugelassene Rechtsdienstleistungs-GmbH steht, die alle nötigen Lizenzen besitzen soll. Auch hätten sie vor dem LG Berlin bereits ein Urteil gegen eine zahlungsunwillige Kundin erstritten; das Landgericht habe sich dabei eingehend auch mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz auseinandergesetzt. Der Berliner Anwaltskammer werfen sie vor, unter dem Vorwand des Verbraucherschutzes allein ihre Mitglieder vor unliebsamer Konkurrenz schützen zu wollen.
Am Ende werden wieder einmal die Gerichte entscheiden. Das Urteil in dem Fall des Mietpreisbremse-Startups könnte sogar Signalwirkung weit über das Mietrecht hinaus entfalten. Experten verweisen darauf, dass es zahlreiche Felder gibt, auf denen automatisierte Programme den Gang zum Anwalt ersparen könnten. Nicht umsonst taucht das Stichwort "Legal- Tech" immer häufiger in der rechtspolitischen Diskussion und auf Tagungen auf.
[Red.]