1 Pläne der neuen Bundesjustizministerin
In einem Presseinterview Anfang Juli hat die neue Bundesjustizministerin Christine Lambrecht einen ersten Ausblick darauf gegeben, worauf ihr Ministerium in den nächsten Monaten das Augenmerk legen will. Hierbei ganz vorne scheint – angesichts der gravierenden Probleme auf dem Wohnungsmarkt – das Bau- und das Mietrecht zu stehen.
So sagt die Politikerin insbesondere den ständig steigenden Mieten den Kampf an, und dies auch mit ungewöhnlichen Mitteln. Sie könnte sich auch Enteignungen privater Wohnungsgesellschaften vorstellen, sagte Lambrecht in dem Interview. Diese seien eine Möglichkeit, die bereits im Grundgesetz verankert sei. Die Frage sei nur, wann sie sinnvoll seien. Denn nur dann, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft seien, könne man auf Enteignungen als richtiges Mittel zugreifen. Deshalb würden zzt. im Justizministerium alle Möglichkeiten ausgelotet, um die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern.
Lambrecht plädiert aus diesem Grund auch dafür, die Mietpreisbremse weiter zu verschärfen. Sie wolle das Instrument "weiterentwickeln". So sollen Mieter künftig etwa zu viel gezahlte Miete zurückverlangen können – und zwar ab Beginn des Mietvertrags. Bis zum Spätsommer will die neue Ministerin dem Bundeskabinett hierzu einen Gesetzentwurf vorlegen und anschließend in das parlamentarische Verfahren einbringen. Auch das Berliner Vorhaben zum "Mietendeckel" (vgl. hierzu bereits ZAP-Anwaltsmagazin 13/2019, S. 655) betrachtet Lambrecht offenbar mit Sympathie: "Wir werden genau beobachten, wie sich der Berliner Mietendeckel auswirkt. Grundsätzlich müssen Vorgaben vom Staat möglich sein", so die Ministerin. Schließlich fehlten mittlerweile Wohnungen in allen Preissegmenten.
Auch eine Baupflicht, wie sie schon in Tübingen gilt, will Lambrecht nicht ausschließen. Es müsse geprüft werden, ob das geltende Baugebot noch ausreiche. Das Tübinger Modell könne eine Möglichkeit sein, Menschen mit Baugrundstücken zum Handeln zu bewegen.
Zeitnah in Angriff nehmen will die Ministerin auch maßvolle Kompetenzerweiterungen für den Verfassungsschutz; sie verweist hierfür auf die jüngsten Vorfälle im Bereich des Rechtsextremismus, etwa den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Mehr Kompetenzen für den Verfassungsschutz müssten allerdings immer mit einer Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle einhergehen. In diesem Zusammenhang hat sie auch das seit rund eineinhalb Jahren geltende sog. Netzdurchsetzungsgesetz im Blick, das helfen soll, Hass und Hetze im Internet zu bekämpfen. Dessen Umsetzung müsse besser werden, so die Ministerin.
Offenbar wenig Sympathien äußerte Lambrecht dagegen für die von vielen Seiten geforderten weiteren Verschärfungen im Asylrecht. Sie habe zwar auch den jüngsten Reformen zugestimmt, weil es aus ihrer Sicht Konsequenzen haben müsse, wenn ein Asylbewerber rechtskräftig abgelehnt worden sei. Jetzt sei allerdings die Umsetzung des geltenden Rechts in der Praxis "das Gebot der Stunde", nicht aber, vorschnell nach weiteren Verschärfungen zu rufen.
[Red.]
2 Antrag auf Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung
Mit Schriftsatz vom 19.7.2019 haben Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht den Ausschluss der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) von der staatlichen Parteienfinanzierung beantragt.
Hintergrund des Antrags ist das Urteil des BVerfG v. 17.1.2017 (BvB 1/13), in dem das Gericht zwar ein Verbot der NPD abgelehnt, jedoch zugleich die Verfassungsfeindlichkeit der Ziele der NPD ausdrücklich festgestellt und darauf hingewiesen hatte, dass es dem verfassungsändernden Gesetzgeber vorbehalten sei, Sanktionsmöglichkeiten für verfassungsfeindliche Parteien zu schaffen. Daraufhin wurde mit Gesetz vom 13.7.2017 durch die Ergänzung von Art. 21 GG um den neuen Absatz 3 die Möglichkeit zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung geschaffen.
Der Bundesrat hatte im Februar 2018 den einstimmigen Beschluss gefasst, ein Verfahren zum Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung einzuleiten. Die Bundesregierung hatte dann durch Kabinettsbeschluss Mitte April 2018 beschlossen, einen Antrag auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung zu stellen. Auch der Bundestag beschloss im April 2018 auf Antrag mehrerer Fraktionen, den Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung beim BVerfG zu beantragen.
In ihrer umfangreichen Antragsschrift belegen nun die Antragsteller, dass die NPD weiterhin planvoll das Ziel verfolgt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Damit sind aus ihrer Sicht die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung nach Art. 21 Abs. 3 GG erfüllt. Durch einen solchen Ausschluss würden der NPD zugleich die Steuerprivilegien für Parteien aberkannt.
Zugleich mit dem Antrag legen Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung dem Gericht über 300 Belege für fortdauernde verfassungsfeindliche Aktivitäten der NPD vor. Daraus ergebe sich, dass die Par...