Auch wenn über die Begrifflichkeit und Abgrenzung von Strategie und Taktik viele Beiträge und Meinungen im Internet kursieren, kann man für den arbeitsrechtlichen Bereich festhalten, dass sowohl Taktik als auch Strategie die bewusste, planvolle, zielgerichtete und steuernde Beherrschung des Kündigungsszenarios mit Blick auf Chancen und Risiken entsprechend der jeweiligen Interessenlage von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschreiben. Wie die vorstehenden beispielhaften Ausführungen zeigen, ist die Anzahl an Fehlerquellen in tatsächlicher, prozessualer und materiell-rechtlicher Hinsicht im Kündigungsschutzprozess beträchtlich. Die Komplexität steigt zusätzlich noch an, wenn man berücksichtigt, dass alle drei vorgenannten Bereiche ineinander spielen und es sich beim Arbeitsrecht per se um ein politisches, höchst dynamisches, sich stetig fortentwickelndes Rechtsgebiet handelt. Es gilt mithin insbesondere im Kündigungsschutzprozess als Kernmaterie, immer auf der Höhe der Zeit zu sein. Wer glaubt, einen Kündigungsschutzprozess einfach so, das heißt ohne Strategie und Taktik führen zu können, wird schnell eines Besseren belehrt und lernt in diesen Fällen die dritte eingangs benannte Kategorie, den arbeitsrechtlichen Fehler, und seine nachteiligen, oft teuren Folgen kennen. Darum gilt, wer gut beraten und vorbereitet ist, hat i.d.R. einen Vorteil. Oder mit den Worten von Winston Churchill: "Lache nie über die Dummheit anderer – sie ist deine Chance."

Autor: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Joachim Holthausen, Köln

ZAP F. 17, S. 859–872

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