Energiewende und Klimaschutz drängen zu neuen Mobilitätskonzepten und Antriebssystemen. Die E-Mobilität bekleidet dabei einen hohen Rang. Die vorliegende Betrachtung richtet ihren Fokus auf die Planung und Realisierung von Ladeinfrastruktur auf privaten Grundstücken – vermietete Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentumsanlagen und Gewerbegrundstücke.

Ob und unter welchen Voraussetzungen den Bewohnern von Mehrfamilienhäusern Ansprüche auf Versorgung durch Ladesäulen zustehen, klärt seit dem 1.12.2020 das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht sowie das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG vom 16.10.2020, BGBl I 2020 S. 2187; s. dazu auch Horst, ZAP F. 7, S. 577 ff.).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge