Bis zu 1.000 Gutachten für Familiengerichte pro Jahr sind fehlerhaft. Dies schätzt der Deutsche Richterbund (DRB), der deshalb den Gesetzentwurf des Bundesjustizministers begrüßt, mit dem die Qualifikation von Gutachtern in familienrechtlichen Verfahren verbessert werden soll (s. dazu ZAP Anwaltsmagazin 14/2015, S. 749).

"Es ist richtig, dass der Gesetzgeber jetzt klare Vorgaben macht", sagt DRB-Präsidiumsmitglied Joachim Lüblinghoff. Bisher müssten Gutachter keine bestimmte Qualifikation nachweisen, um familienpsychologische Gutachten zu erstellen. "Der Deutsche Richterbund dringt seit langem darauf, dass der Gesetzgeber das ändert", betont Lüblinghoff.

Jedes Jahr werden nach Angaben des DRB bis zu 10.000 Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren erstellt. "Nach den Erfahrungen aus der Praxis weisen bis zu zehn Prozent der Gutachter keine hinreichende berufliche Qualifikation auf. Das bedeutet: Jährlich könnten bis zu 1.000 Gutachten fehlerhaft sein", so Lüblinghoff.

Dem Gesetzentwurf zufolge müssen Sachverständige künftig etwa eine psychologische, medizinische oder pädagogische Berufsqualifikation nachweisen. "Allerdings sollte der Gesetzgeber überdenken, ob allein eine pädagogische Ausbildung ausreicht, um ein familienpsychologisches Gutachten zu erstellen", riet der DRB-Experte. Er habe da durchaus Bedenken.

Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass das Gericht die Parteien anhören muss, bevor es einen Gutachter ernennt. Zudem muss der Gutachter das Gericht sofort informieren, falls Gründe vorliegen, die seine Unparteilichkeit in Frage stellen.

[Quelle: Richterbund]

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