a) Die neue Düsseldorfer Tabelle – Stand 1.8.2015 – mit der Tabelle der Zahlbeträge ist abgedruckt in ZAP F. 11, S. 1331.

 

Hinweis:

Die Neufassung berücksichtigt die jüngsten Änderungen durch das Gesetz zur Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, das am 23.7.2015 in Kraft getreten ist (BGBl. I, S. 1202) und löst damit die Düsseldorfer Tabelle mit Stand 1.1.2015 (ZAP F. 11, S. 1307) ab.

b) Die Bremer Tabelle zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts – Stand 1.1.2015 – nebst tabellarischen Übersichten (Gutdeutsch) ist abgedruckt in FamRZ 2015, 305 ff., in der Sonderbeilage zu NJW Heft 12/2015, in FuR 2015, 92 und in FamRB 2015, 43.

c) Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien und Tabellen der Oberlandesgerichte mit dem Stand v. 1.1.2015 sind enthalten in der Sonderbeilage zu NJW Heft 12/2015.

 

Hinweis:

Auch hier sind aufgrund der sich ergebenden Änderungen durch das Gesetz zur Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags z.T. schon neue Leitlinien veröffentlicht worden (s. bspw. OLG Köln www.olg-koeln.nrw.de/infos/unterhaltsleitlinien ).

d) Tabellen zur Einkommensermittlung zur Leistung des Mindestunterhalts von Schürmann sind abgedruckt in FamRZ 2015, 383, FamRB 2015, 81 und FuR 2015, 12.

e) Tabellarische Richtwerte für die konkrete Bedarfsermittlung finden sich in den Beiträgen von Eder (FuR 2015, 254), Büte (FuR 2005, 385) und Gutdeutsch (NJW 2012, 561).

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