Die Verfahrensgebühren sind ebenfalls als Rahmengebühren ausgebildet. Das RVG sieht jeweils drei Stufen vor, die abhängig von der Höhe der Geldbuße sind (vgl. Burhoff a.a.O.). Die Verfahrensgebühr für das Rechtsbeschwerdeverfahren ist allerdings unabhängig von der Höhe der Geldbuße.

Angemessen ist auch bei der Verfahrensgebühr grds. der Ansatz der Mittelgebühr. Zu berücksichtigen sind bei der Bemessung der jeweiligen Verfahrensgebühr alle Umstände des Einzelfalls (vgl. Burhoff a.a.O.).

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