Mit der männlichen Formulierung "Anwalt" ist nachfolgend immer zugleich die "Anwältin" gemeint. Der Verfasser hat davon Abstand genommen, durch gleichstellungsgerechte Formulierungen wie "der familienrechtlich tätige Anwalt und die familienrechtlich tätige Anwältin" die Lesbarkeit des Aufsatzes zu beeinträchtigen.

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