(LG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 27.7.2022 – 24 Qs 45/22) • Der Ansatz des Nettoeinkommens als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Tagessatzhöhe stößt bei einem Angeklagten, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II) bezieht und finanziell am Existenzminimum lebt, an rechtstaatliche Grenzen. Es bedarf daher einer nicht formelhaften und individuellen Ausgestaltung der Bestimmung der Tagessatzhöhe.

ZAP EN-Nr. 601/2022

ZAP F. 1, S. 880–880

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?