Der Deutsche Anwaltverein hat daran erinnert, dass das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) am 1. August zwei Jahre alt geworden ist. Was die Reform, die auch die RVG-Gebühren erhöht hat, der Anwaltschaft gebracht hat, soll in der September-Ausgabe des Anwaltsblatts bilanziert werden. Schon jetzt lasse sich sagen, dass viele profitiert hätten, manche Auswirkungen aber noch unklar seien.

Die weitestgehenden Änderungen hätten die Abschaffung der KostO und die Einführung des GNotKG gebracht. Sie hätten für die Notare zu einer spürbaren und nach den jahrzehntelang ausgebliebenen Gebührenanpassungen notwendigen Steigerung der Vergütung geführt. Die Umstellung auf eine völlig neue Gebührenstruktur sei gelungen.

Die Anwaltschaft habe die sie betreffenden Änderungen durch das 2. KostRMoG "gelassen" in die Praxis umgesetzt. Die lineare Gebührenanpassung habe für die Kollegen insgesamt zu einer Steigerung der Einnahmen geführt. Die strukturellen Änderungen seien aber nicht bei allen und in gleicher Weise angekommen.

Eine weitere große Gebührenreform sei derzeit nicht zu erwarten. Deshalb müsse man aufmerksam beobachten, wie sich die Änderungen auf dem Rechtsberatungsmarkt als solchem für die Betroffenen auswirken und ob sich hieraus gegenwärtig noch nicht abschätzbarer Änderungsbedarf ergebe.

[Quelle: DAV]

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