Neuregelungen im September
Im September treten wieder einige Neuregelungen in Kraft. Sie betreffen vorwiegend den Verbraucher- und den Umweltschutz sowie das Ausbildungsrecht. Im Einzelnen:
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen erlaubt es Verbrauchern ab dem 18. September, schneller und einfacher als bisher zu einer anderen Bank zu wechseln und so kostengünstigere Alternativen zu nutzen. Das neue Bankinstitut muss die ein- und ausgehenden Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen. Die bisherige Bank hat dazu dem neuen Institut und dem Kunden eine Liste der bestehenden Aufträge zu übermitteln. Das gilt auch bei Kontoeröffnungen im europäischen Ausland.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes ist die gesetzliche Buchpreisbindung ab dem 1. September auch auf elektronische Bücher (E-Books) erstreckt worden. Sie gilt künftig für alle Buchverkäufe in Deutschland, ist also vom Sitz des Händlers unabhängig. Damit will der Gesetzgeber auch Anreize für weitere innovative Entwicklungen auf dem Buchmarkt geben, z.B. im Bereich der elektronischen Buchformate oder bei den digitalen Vertriebsmodellen.
Bereits am 6. und am 12. August sind Teile des sog. Fracking-Regelungspakets in Kraft getreten, wonach kommerzielles Fracking zur Förderung von Schiefergas in Deutschland bis mindestens 2021 verboten bleibt. In fünf Jahren will der Bundestag erneut über diese Fördermethode entscheiden. Erlaubt bleiben Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken, um Folgen für die Natur abschätzen zu können.
Seit dem 1. September müssen 230-Volt-Halogenlampen mit gerichtetem Licht (Reflektor) vom Markt gehen. Es dürfen jetzt nur noch Halogen-12-Volt-Reflektoren in den Handel, die mindestens 4.000 Stunden Lebensdauer haben und im oberen Bereich der Energieeffizienzklasse C oder höher liegen. Damit tritt die sechste Stufe der EU-Ökodesign-Richtlinie in Kraft, die besonders energieintensive Glühlampen seit September 2009 schrittweise vom Markt nimmt.
- Neue Berufsausbildungsverordnungen
Gemeinsam mit den Sozialpartnern hat das Bundeswirtschaftsministerium acht Ausbildungsverordnungen überarbeitet, die zu Beginn des Ausbildungsjahres 2016 in Kraft treten. Betroffen sind folgende Ausbildungsgänge: Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Dachdecker, Graveure, Veranstaltungstechniker, Hörakustiker, Mediengestalter Print und Digital, Metallbildner sowie Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker. Bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse werden jedoch noch nach den bisherigen Verordnungen zu Ende geführt.
Bereits am 6. August ist das neue Kulturschutzgesetz in Kraft getreten, mit dem der illegale Handel vor allem mit Raubgut effektiver bekämpft und national wertvolles Kulturgut besser vor der Abwanderung ins Ausland geschützt werden soll. Das Gesetz enthält eindeutige Ein- und Ausfuhrregelungen und normiert Sorgfaltspflichten für den Erwerb von Kulturgut.
[Quelle: Bundesregierung]
Erweiterte Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren beschlossen
Ende August hat das Bundeskabinett den von Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Maas vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte" beschlossen (vgl. zu dem Vorhaben Huff ZAP Kolumne 15/2016, S. 763).
Künftig erhalten damit Gerichte die Möglichkeit, in bestimmten Fällen Aufzeichnungen bzw. Übertragungen zu gestatten. Konkret bedeutet dies, dass die Übertragung der mündlichen Verhandlung und der Urteilsverkündung in einen Arbeitsraum für Medienvertreter, eine audio-visuelle Dokumentation von Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung sowie die Übertragung von Verkündungen von Entscheidungen der Obersten Gerichtshöfe des Bundes in den Medien zugelassen werden können.
Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit soll die Regelung auch für die Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit sowie – in angepasster Form – auch für das BVerfG gelten. Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf wird das seit 1964 in § 169 GVG normierte Verbot von Ton-, Fernseh- und Rundfunkaufnahmen moderat gelockert.
Ferner sieht der Gesetzentwurf auch Erweiterungen hinsichtlich der Beteiligung von Gebärdendolmetschern für hör- und sprachbehinderte Personen vor: So sollen zukünftig die Kosten für die Verdolmetschung des gesamten gerichtlichen Verfahrens übernommen werden.
[Quelle: BMJV]
Maas will Auskunftsanspruch des Scheinvaters normieren
Scheinväter sollen mehr Rechte bekommen. Das Bundeskabinett hat Ende August einen Gesetzentwurf von Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Maas gebilligt, der einen gesetzlichen Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Benennung des mutmaßlichen leiblichen Vaters vorsieht. Das Ministerium kommt mit diesem Vorhaben einem Auftrag des BVerfG nach, das im Jahr 2015 gef...