Alle empirischen Untersuchungen haben zu dem Ergebnis geführt, dass Rechtsschutzversicherte sich kaum anders verhalten als Nichtversicherte. Professor Blankenburg und Rechtsanwalt Fiedler sind in ihrer Untersuchung "Der steigende Geschäftsanfall der Gerichte" (Blankenburg/Fiedler 1982) zu den für sie selbst überraschenden Ergebnissen gekommen, dass Rechtsschutzversicherte im Durchschnitt kein größeres Prozessrisiko eingehen als Nichtversicherte und auch keineswegs "hartnäckiger" prozessieren. Aus der Untersuchung ergibt sich weiterhin, dass die anwaltliche Beratung und die vorgerichtliche Tätigkeit von Rechtsanwälten bei Versicherten eher und intensiver erfolgen; auch Rechtsschutzversicherte wollen nach Möglichkeit einen Rechtsstreit vermeiden.

Die vorgenannte Untersuchung wurde etwa fünf Jahre später von Rechtsschutzversicherern intern wiederholt, und zwar mit dem gleichen Ergebnis (Blankenburg DAR 1990, 2 ff.). Die gleichen Feststellungen macht das Institut für freie Berufe an der Universität Erlangen/Nürnberg mit einer "Analyse Streitverhütung durch Rechtsanwälte" (1989). Da aber nicht sein kann, was nicht sein darf, hat das Bundesjustizministerium ein inhaltlich gleiches Forschungsvorhaben an die Universität Gießen vergeben. Auch diese Untersuchung bestätigt die vorgenannten Ergebnisse (Jagodzinski/Raiser/Riehl, Rechtsschutzversicherung und Rechtsverfolgung, 1994). Aktuelle Untersuchungen gibt es zurzeit nicht, zumal die Entwicklung bei Justiz, Anwaltschaft und Rechtsschutzversicherungen die früheren Ergebnisse bestätigt. Eine übermäßige Belastung der Gerichte durch Rechtsschutzversicherungen findet somit nicht statt. Es handelt sich um ein Vorurteil durch selektive Wahrnehmung, krasse Ausnahmefälle werden verallgemeinert und dienen der Bestätigung eines bereits vorhandenen Vorurteils.

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