Das Bundeskabinett hat Ende August den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) verabschiedet. Die geplante Neuregelung sieht neben einer Sicherung sowohl des Rentenniveaus als auch der Rentenbeitragssätze bis 2025 (sog. doppelte Haltelinie) auch Verbesserungen bei der Mütter- und Erwerbsminderungsrente sowie eine Entlastung von Geringverdienern vor.
"Wir halten das Rentenniveau stabil und sorgen dafür, dass es wieder stärker der Lohnentwicklung folgt. Auch die Jüngeren profitieren, weil der Rentenpakt garantiert, dass der Rentenbeitrag nicht über 20 % steigt. Wir stärken die gesellschaftliche Solidarität, indem wir Kindererziehung besser honorieren und diejenigen, die ihren Job krankheitsbedingt aufgeben müssen, besser absichern. Beschäftigte, die wenig verdienen, werden künftig stärker bei Sozialabgaben entlastet. Und weil gutes Leben im Alter eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, nehmen wir für den Rentenpakt zusätzliches Steuergeld in die Hand", kommentierte Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil die geplante Neuregelung.
Die Reform, die im Wesentlichen den schon im Koalitionsvertrag getroffenen Absprachen zwischen den Regierungsparteien entspricht, sieht folgende Kernelemente vor:
- Das Sicherungsniveau der Rente wird bis zum Jahr 2025 bei 48 % gehalten. Hierfür wird die Rentenanpassungsformel entsprechend ergänzt (Haltelinie I).
- Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird die Marke von 20 % bis zum Jahr 2025 nicht überschreiten (Haltelinie II).
- Da die Stabilisierung des Systems der Altersvorsorge eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, will der Staat einen erhöhten Zuschuss aus Steuern leisten. Hierfür wird im Bundeshaushalt ein "Demografiefonds" von 2021 bis 2024 mit jährlich zwei Milliarden Euro aufgebaut, der die Beitragsobergrenze auch im Fall unvorhergesehener Entwicklungen absichert. Zusätzlich wird eine Beitragssatzuntergrenze von 18,6 % bis zum Jahr 2025 eingeführt, um eine bessere Beitragssatzverstetigung zu erreichen.
- Die Absicherung bei Erwerbsminderung wird deutlich verbessert. Die Zurechnungszeit wird für Rentenzugänge im Jahr 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend wird sie in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze weiter auf 67 Jahre verlängert.
- Mütter oder Väter erhalten für vor 1992 geborene Kinder ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr angerechnet. Damit sind alle Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern gleichgestellt.
- Zuletzt wird auch eine Entlastung von Beschäftigten mit geringem Einkommen angestrebt. Die bisherige "Gleitzone" wird auf Arbeitsentgelte von 450,01 EUR bis 1.300 EUR (bisher 850 EUR) zum "Übergangsbereich" für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeweitet. Beschäftigte in diesem Bereich werden stärker bzw. erstmalig bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Zudem führen die verringerten Rentenbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenansprüchen. Davon sollen bis zu 3,5 Mio. Beschäftigte profitieren.
Für die langfristige Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Bundesregierung bereits im Frühjahr die Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag" eingesetzt. Diese soll bis zum Frühjahr 2020 Vorschläge entwickeln, wie die Alterssicherung auch nach 2025 leistungs- und tragfähig bleibt.
[Quelle: Bundesregierung]