1 ZAP beruft neuen Herausgeber
Der Münsteraner Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels wird neuer Herausgeber der ZAP. Er folgt auf Ekkehart Schäfer, der an dieser Stelle in den vergangenen drei Jahren an der Berichterstattung unserer Zeitschrift mitgewirkt hat.
Traditionell knüpft an das Amt des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer die Herausgeberschaft der ZAP an. So hat auch Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer im Jahr 2015 den "Stab" von Axel C. Filges übernommen, als dessen Amtszeit als Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin endete und Schäfer von der Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer zum Nachfolger gewählt wurde. In seiner Zeit an der Spitze der anwaltlichen Selbstverwaltung hat Schäfer starke rechts- und berufspolitische Akzente gesetzt und damit auch die Themensetzung der ZAP maßgeblich mitgestaltet. Für seine Mitwirkung an unserer Zeitschrift und die hervorragende Zusammenarbeit möchten wir uns an dieser Stelle recht herzlich bedanken!
Künftig wird Dr. Wessels seine Rolle bei der ZAP übernehmen und – gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen im Herausgeberkreis und in der Redaktion – den Verlag bei dem Ziel unterstützen, die anwaltliche Leserschaft mit den für sie relevanten Informationen zu den rechtspolitischen, rechtspraktischen und berufsständischen Themen auf dem Laufenden zu halten.
Rechtsanwalt und Notar Dr. Wessels war bis zur Übernahme des Amts des Präsidenten Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer; weiterhin ist er auch Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm. Als Partner einer mittelständischen Sozietät betreut er Mandanten in zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten mit Schwerpunkten im Medizin- und Arzthaftungsrecht, Familienrecht sowie Bau- und Beamtenrecht. Er hat bereits angekündigt, die Arbeit von Ekkehart Schäfer fortzusetzen, insbesondere auch den Kampf gegen zunehmende politische Bestrebungen zur Aushöhlung des anwaltlichen Mandatsgeheimnisses.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und heißen unseren neuen Herausgeber herzlich willkommen!
[Red.]
2 Neuregelungen im September
Im Umwelt- und Verkehrsrecht sowie im Sozialrecht sind Anfang September einige Neuregelungen in Kraft getreten:
- Neues Abgasprüfungsverfahren für die Erstzulassung von Pkw
Neu zugelassene Pkw werden seit dem 1. September mit dem neuen Verfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicels Test Procedure – deutsch: weltweit einheitliches Leichtfahrzeuge-Testverfahren) auf ihre Abgaswerte überprüft. Das Verfahren soll realistischere Werte über die Abgasemissionen eines Fahrzeugs geben. Die Berechnung der Kfz-Steuer wird nicht angepasst, sie richtet sich weiter nach dem CO2-Prüfwert und Hubraum. Da aber das neue WLTP-Verfahren i.d.R. höhere CO2-Werte liefert, kann sich nach Angabe der Bundesregierung in vielen Fällen auch die Kfz-Steuer erhöhen.
- Herstellungsverbot für Halogenlampen
Seit dem 1. September dürfen Halogenlampen – bis auf wenige Ausnahmen – nicht mehr hergestellt werden. Das Verbot umfasst vor allem die Halogenglühlampen für normale Netzspannung von 230 Volt und mit einem E27- oder E14-Schraubsockel. Restbestände dürfen jedoch noch verkauft werden. Rechtsgrundlage ist die europaweite "Ökodesign-Richtlinie" (Verordnung 244/2009/EG), die dazu geführt hat, dass bereits seit 2009 energieineffiziente Glühlampen schrittweise vom Markt genommen werden.
Für selbstständige Künstler und Publizisten bleibt im kommenden Jahr der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert bei 4,2 %. Derzeit werden rund 190.000 Menschen darüber als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Der Beitrag wird solidarisch von Kulturschaffenden, Unternehmen und vom Bund getragen. Die entsprechende Verordnung ist bereits am 31. August in Kraft getreten.
[Quelle: Bundesregierung]
3 Bundeskabinett beschließt Rentenpaket
Das Bundeskabinett hat Ende August den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) verabschiedet. Die geplante Neuregelung sieht neben einer Sicherung sowohl des Rentenniveaus als auch der Rentenbeitragssätze bis 2025 (sog. doppelte Haltelinie) auch Verbesserungen bei der Mütter- und Erwerbsminderungsrente sowie eine Entlastung von Geringverdienern vor.
"Wir halten das Rentenniveau stabil und sorgen dafür, dass es wieder stärker der Lohnentwicklung folgt. Auch die Jüngeren profitieren, weil der Rentenpakt garantiert, dass der Rentenbeitrag nicht über 20 % steigt. Wir stärken die gesellschaftliche Solidarität, indem wir Kindererziehung besser honorieren und diejenigen, die ihren Job krankheitsbedingt aufgeben müssen, besser absichern. Beschäftigte, die wenig verdienen, werden künftig stärker bei Sozialabgaben entlastet. Und weil gutes Leben im Alter eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, nehmen wir für den Rentenpakt zusätzliches Steuergeld in die Hand", kommentierte Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil die geplante Neuregelung.
Die Reform, die im Wesentlichen den scho...